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Schauriges Drama in Belgien: 10% aller Babys sterben durch ärztliche Hand

Ärzte und medizinisches Fachpersonal sind bereit, Spätabtreibungen vorzunehmen und befürworten die Legalisierung der Kindestötung

Cristina Tamburini von Cristina Tamburini
29 Oktober, 2021
in Breaking News, Leben, Vordergrund
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Schauriges Drama in Belgien: 10% aller Babys sterben durch ärztliche Hand

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„Die postnatale Abtreibung sollte in allen Ländern erlaubt sein, die Abtreibung als legale und ethische Praxis akzeptieren.“ Bereits 2012 erklärten zwei italienische, nach Australien ausgewanderte Wissenschaftler unmissverständlich, dass es keinen Unterschied zwischen dem moralischen Status eines Fötus und dem eines neugeborenen Kindes gibt. Es ist nicht die Passage durch den Geburtskanal, die einem Fötus Menschenwürde verleiht. Absolut richtig. Doch leider wird dies in Neuseeland in eklatanter Weise missbraucht. Dort wurde die Abtreibung mit einem der extremsten Gesetze der Welt entkriminalisiert, welches u.a. vorschreibt, Kinder, die eine Spätabtreibungen überleben, ohne medizinische Hilfe sterben zu lassen.

Wenn Abtreibung möglich ist, ist demnach auch die Tötung eines Neugeborenen in allen Fällen ethisch vertretbar, denn „der moralische Status eines Neugeborenen ist identisch mit dem eines ungeborenen Kindes; wenn also beide keinen moralischen Wert besitzen, weil sie lediglich potentielle Personen sind, dann wäre die Tötung einer potentiellen Person, wenn sie gerade erst geboren wurde, aus demselben Grund gerechtfertigt.“

Kein Unterschied zwischen Föten und Neugeborenen

Doch so schrecklich das neuseeländische Gesetz auch ist – denn es erlaubt, lebend geborene, aber „ungewollte“ Babys zu töten – gehen in Europa bereits schlimmere Dinge vor sich. Eine in der Zeitschrift Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica veröffentlichte Umfrage hatte es vorweggenommen: Ärzte und medizinisches Fachpersonal in den flämischen Regionen Belgiens sind bereit, Spätabtreibungen vorzunehmen und befürworten die Legalisierung der Kindstötung. Sie sind sich einig,  dass „im Falle einer schweren (nicht tödlichen) Erkrankung des Neugeborenen die Verabreichung von Medikamenten mit der ausdrücklichen Absicht, das Leben des Neugeborenen zu beenden, akzeptabel ist“.

Demzufolge wäre es möglich, das Leben von geplanten, gewünschten und lebend geborenen Kindern „legal zu beenden“, falls diese mit einer Behinderung oder einer schweren Krankheit auf die Welt kommen. Das ist leider nicht die einzige Hypothese.

Kindestötungen

„Ich glaube, dass viele Menschen die Euthanasie als normalen Teil der ärztlichen Arbeit ansehen, so wie die Geburt eines Kindes oder eine Operation. Ich habe jedoch den Eindruck, dass eine beträchtliche und wachsende Minderheit die beunruhigende Frage stellt: ‚Wo soll das enden?‘“ Diese Worte äußerte Prof. Theo Boer in einem Interview gegenüber iFamNews. Der Professor für Ethik im Gesundheitswesen war ein überzeugter Befürworter der Euthanasie in den Niederlanden, bereute dann aber seine Ansichten angesichts der abwegigen Entwicklungen der Euthanasiepraktiken. In seiner Heimat wurde diese Regelung zwar nicht offiziell auf Kinder ausgedehnt, aber die von der Regierung herausgegebenen Leitlinien weisen die Staatsanwaltschaft an, Ärzte, die Euthanasie an Kindern unter 12 Jahren praktizieren, strafrechtlich nicht zu verfolgen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Die Realität ist jedoch noch schlimmer: Wie die renommierte medizinische Fachpublikation Archives of Disease in Childhood. Fetal and Neonatal Edition berichtet, war der Tod von knapp 10 % aller Kinder, die zwischen 2016 und 2017 in Flandern im ersten Lebensjahr verstarben, durch ärztliche Hand verursacht worden, und zwar durch Verabreichung von Medikamenten mit der „ausdrücklichen Absicht, das Leben zu verkürzen“. In anderen Worten: Sie wurden umgebracht. Das ist Kindstötung.

Die Studie mit dem Titel End-of-life decisions in neonates and infants: a population-level mortality follow-back study (zu Dt.: Entscheidungen am Lebendende bei Neugeborenen und Säuglingen: eine Follow-Back-Studie zur Sterblichkeit auf Bevölkerungsebene) befasst sich mit End-of-Life-Entscheidung (ELD), wozu die Nichtbehandlung oder die medikamentöse Behandlung zur Linderung von Schmerzen und/oder Symptomen zählen. Aus der Analyse der Fragebögen, die von den behandelnden Ärzten anonym ausgefüllt wurden, geht hervor, dass in 61 % der Kindersterbefälle in Flandern während des Untersuchungszeitraums eine ELD dem Tod vorausging. Die Fälle, in denen Arzneimittel mit der ausdrücklichen Absicht der Lebensverkürzung verabreicht wurden, machten „nur“ 10 % aus. Hingegen waren es unglaubliche 37 % aller Fälle, in denen keine Behandlung erfolgte bzw. die Behandlung abgebrochen wurde. Das heißt, dass diese Kinder starben, weil ihnen die notwendige medizinische Versorgung vorenthalten wurde: Sie wurden dem Tod überlassen.

Hinzu kommen noch ganze 14 %, in denen Medikamente verabreicht wurden, die potenziell, aber nicht zwingend das Leben verkürzen.

Das bedeutet, dass dem Tod von mehr als der Hälfte aller zwischen 2016 und 2017 in Flandern verstorbenen Säuglinge und Kleinkinder eine vorsätzliche Handlung bzw. eine vorsätzliche Unterlassung seitens der behandelnden Ärzte vorausging, mit der – mehr oder weniger ausdrücklichen – Absicht, das Leben dieser Neugeborenen zu beenden.

Eine „kleine Euthanasie“ gibt es nicht

Durch die Ergebnisse ihrer Studie wollen die Verfasser jedoch nicht etwa auf die gegenwärtige Situation aufmerksam machen und sie anprangern. Vielmehr erfassen sie den Status quo mit dem Ziel, eine Regelung zu entwickeln, die die Kindestötung unter kontrollierteren Bedingungen ermöglicht, auch wenn sie dabei Gefahr laufen, „Neonatologen in ihren Entscheidungen, die sie im Interesse des Kindes für gerechtfertigt halten, einzuschränken“. Man befürchtet also, dass eine verstärkte Überwachung und eine genauere Bewertung der Vorgehensweise (d. h. der Kindstötung) den Handlungsspielraum der Ärzte einschränken könnte. Das Ganze natürlich im Namen des „besten Interesses“, das in den Niederlanden, aber nicht nur dort, zur Zauberformel geworden ist, um jegliche Gräueltat akzeptabel zu machen.

Kindestötung ist jedoch keine ethisch vertretbare medizinische Praxis. Allein die Tatsache, dass sie überhaupt in Erwägung gezogen wird, zeigt, dass „das Erteilen einer Lizenz zum Töten an Ärzte (und in zunehmendem Maße auch an medizinisches Pflegepersonal) die Medizin letztlich korrumpiert, vom Beginn bis zum Ende des Lebens“.

Tags: BelgienEuthanasieKindereuthanasieNeugeboreneneuthanasieSterbehilfe
Cristina Tamburini

Cristina Tamburini

Cristina Tamburini, Diplom-Philosophin mit einer Dissertation über philosophische Anthropologie und zeitgenössischen Utilitarismus, Ehefrau und Mutter von sieben Kindern, hat das Studium und die Leidenschaft für philosophische Anthropologie, Ethik und Bioethik nie aufgegeben. Sie hat mehrere Texte ins Italienische übersetzt, darunter Action and Conduct: Thomas Aquinas and the Theory of Action von Stephen L. Brock und Intention von G. Elizabeth M. Anscombe, wobei sie ihre Interessen auf die Theologie (insbesondere auf die Eschatologie und die Soziallehre der Kirche) ausdehnt. Sie ist Herausgeberin des Blogs Si, sono tutti miei! („Ja, das sind alles meine“), in dem sie über die Mutterschaft und den Alltag in einer großen Familie berichtet und diese erforscht.

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