Wenn man die Logik der Abtreibungsbefürworter folgt, so liegt es auf der Hand: Wo Abtreibung gesetzlich erlaubt ist, sollte selbst die so genannte „Neugeborenen-Euthanasie“ – besser gesagt Kindermord – auch erlaubt sein. Denn es gibt schließlich keinen Unterschied zwischen Fötus und Neugeborenem.
Während sich eine solche Aussage einst auf den gesunden Menschenverstand stützen konnte, der immer noch dazu neigt, das Leben des Neugeborenen zu schätzen, sehen wir uns heute in der dramatischen Lage mit genau der gegenteiligen Reaktion konfrontiert. Wie eine in der Zeitschrift Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica (AOGS) veröffentlichte Umfrage zeigt: Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe in den niederländisch-sprachigen Regionen Belgiens, die bereit sind, Spätabtreibungen vorzunehmen, wären für die Legalisierung von Kindermord.
9/10 Ärzten würden einen geborenen Säugling töten
Fast neun von zehn Befragten – 89,1% – der Ärzte, die Spätabtreibung praktizieren, „stimmen zu, dass im Falle einer schweren (nicht tödlichen) Neonatalerkrankung die Verabreichung von Medikamenten mit der ausdrücklichen Absicht, das Leben des Neugeborenen zu beenden, akzeptabel ist“.
Ebenso hält ein sehr ähnlicher Prozentsatz – 85,6 % – selbst bei „unklarer Diagnose und unvorhersehbarer Prognose“ ohne großes Zögern den Begriff Abtreibung, d.h. den bis zum Zeitpunkt der Entbindung praktizierten Schwangerschaftsabbruch, für eine angemessene Lösung. Da man nicht genau weiß, wie es enden wird, ist es besser, das Leben des Einzelnen „zu beenden“, bevor es „offiziell“ beginnt.
Man könne es immer wieder versuchen, in der Hoffnung, bei einer späteren Schwangerschaft mehr Glück zu haben.
Leser von iFamNews wissen, ist die Theorie, nach der ein Kind gegen ein anderes aufgewogen kann, in verschiedenen ethischen Theorien, eine weitverbreitete Meinung.
Obwohl es nicht besonders überraschend ist, teilen leider die meisten der befragten Arbeiter im Gesundheitswesen – Menschen, die in Flandern leben und bereits an späten Abtreibungsverfahren beteiligt sind – die Meinung: „ dass das Gesetz geändert werden sollte, um Entscheidungen zur Beendung eines Neugeborenenlebens unter schweren Bedingungen zu erleichtern. Dies ist eine Überlegung, die der belgische Gesetzgeber prüfen sollte“.
Wo die „Erleichterung von Entscheidungen“ dramatisch mit der „rechtlichen Erleichterung der Unterdrückung eines Menschenlebens“ zusammentrifft, besteht fast keine Notwendigkeit, dies zu präzisieren…
Dennoch muss man ehrlich bleiben: Diese Position findet in Belgien keine einheitliche Akzeptanz. Es gibt erhebliche kulturelle Unterschiede zwischen den drei Regionen Flandern (niederländischsprachig), Wallonien (französischsprachig) und Brüssel (gemischt), wobei Flandern, das reichste Gebiet, etwa die Hälfte der Bevölkerung ausmacht, Wallonien ein Drittel und Brüssel den Rest.
Gegenwärtig gibt es nur eine gemeinsame Gesetzgebung für das Land, obwohl es den Anschein hat, dass die Meinungen der Bevölkerung in Bezug auf Abtreibung und Euthanasie keineswegs einheitlich sind.
Während in Flandern die Tendenz besteht, dem Trend in den benachbarten Niederlanden zu folgen, die einer immer stärkeren Liberalisierung der Euthanasie-Politik gegenüber aufgeschlossen sind, stellt eine Studie über die Einstellungen und Erfahrungen belgischer Ärzte in Bezug auf die Euthanasie-Praxis und das Euthanasie-Gesetz selbst fest: „Wallonische Ärzte haben häufiger als die in Flandern und Brüssel zugestimmt, dass sie unter keinen Umständen Euthanasie praktizieren würden, und waren eher bereit, statt der Euthanasie eine kontinuierliche tiefe Sedierung durchzuführen.“
Das Groningen-Protokoll
Auch Wesley J. Smith, Bioethiker und Mitarbeiter der konservativen amerikanischen Zeitschrift National Review, kritisierte die Ergebnisse der von AOGS veröffentlichten Studie heftig. Er bezog sich dabei auf die Tatsache, dass „deutsche Ärzte in Nürnberg gehängt wurden, weil sie behinderte Kinder getötet hatten“, wo dieselbe Tat heute nicht nur mit Gleichgültigkeit akzeptiert wird, sondern ihre „Normalisierung“ im so genannten „Groningener Protokoll“ gefördert wird, benannt nach der niederländischen Stadt, in der ein Kinderkrankenhaus Ärzten erlaubt, das Leben von Kindern zu beenden, die mit Behinderungen geboren wurden.
Der AOGS-Studie zufolge befürwortet die überwiegende Mehrheit der befragten Ärzte und Fachleute, die derzeit Babys in der reichsten und bevölkerungsreichsten Region Belgiens betreuen, die Abtreibung lebensfähiger Föten, die mit einer Behinderung überleben würden, und einige würden auch gesunde Föten abtreiben. Es gibt keinen signifikanten Unterschied zwischen später Abtreibung und tatsächlichem Kindermord.
Schwerwiegender ist jedoch nicht die Antwort auf die hypothetischen Fragen einer Umfrage, sondern die letzte Betonung im Abstract derselben Studie: „Andere Forschungsarbeiten sollten den Zusammenhang zwischen der Einstellung zum späten Schwangerschaftsabbruch und den tatsächlichen medizinischen Entscheidungen in der täglichen klinischen Praxis untersuchen“.
Welche Mutter wäre schon beruhigt, wenn sie wüsste, dass sich ihr zerbrechliches Neugeborenes in den Händen eines Arztes befindet, der kein Problem damit hätte, das Leben eines Neugeborenen zu beenden?
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