In einem Artikel vom 25. Februar warf ich die Frage auf, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von George Soros abhängig sei. Der Artikel stützte sich auf einen erschütternden Bericht des in Straßburg ansässigen Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) mit dem Titel Les ONG et les juges de la CEDH, 2009-2019 [„Die NGOs und die Richter des EGMR, 2009 – 2019“ – auch auf Englisch und Spanisch verfügbar]. Aufgrund der Vorgehensweise des EGMR hat sich nach zwei Monaten der Vorwurf der Einflussnahme durch George Soros auf den Europäischen Gerichtshof bestätigt und erhärtet. Wie und weshalb erläutert der Direktor des ECLJ, Grégor Puppinck, der außerdem Mitglied des Expertenausschusses zur Reform der EGMR ist, in seinem neuen Exposé. Er ist auch Mitverfasser des Februar-Berichts. Bevor ich auf den neuen Bericht eingehe, hier einige Hintergrundinformationen.
Die Berichtergebnisse des ECLJ im Februar
Das ECLJ ist eine internationale Organisation, die sich der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten und Religionsfreiheit in der ganzen Welt widmet. Seit 2007 übt das ECLJ einen besonderen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen aus.
Nach Abschluss einer sechsmonatigen akribischen Untersuchung der Zeitspanne 2009-2019 erstellte das ECLJ den oben erwähnten Bericht, in welchem es zu dem Schluss kam, dass 22 von den 100 ständigen Richtern des Gerichts – fast ein Viertel der Gesamtversammlung – Verbindungen zu sieben bestimmten NGOs aufweisen. Tatsächlich waren diese Personen als Mitarbeiter und in einigen Fällen sogar als Führungskräfte der betreffenden NGOs tätig, bevor sie Richter am Europäischen Gerichtshof wurden. Die Organisationen, die mit den Richtern in Bezug stehen, sind hier in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt: A.I.R.E. Centre (Zentrum für individuelle Rechte in Europa); Amnesty International; Human Rights Watch; die Internationale Juristenkommission (ICJ); die Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte (IHF); Interights (Internationales Zentrum zum Rechtsschutz der Menschenrechte); und das weitverzweigte Netzwerk der Open Society Foundations, insbesondere der Open Society Justice Initiative.
Von diesen 22 Richtern unterhalten 12 direkte Beziehungen zu Open Society, d.h. unter den aufgelisteten NGOs ist es eben diese Organisation, zu der die meisten Richter eine Verbindung haben (eine Tatsache, die sich anhand der Lebensläufe der Richter belegen lässt, wie auf der Website der Parlamentarischen Versammlung des Europarates angegeben). Darüber hinaus werden die sechs anderen im Bericht genannten NGOs von Open Society finanziert.
Ferner geht aus dem Bericht hervor, dass 18 der 22 Richter über Gerichtsverfahren entschieden haben, welche von Open Society eingeleitet oder befürwortet worden waren. Im untersuchten Zeitraum von zehn Jahren identifizierte der Bericht 88 Fälle, die er in dieser Hinsicht als „problematisch“ einstufte. Außerdem wurden in vielen Fällen weitere Verbindungen zwischen den Richtern und den NGOs registriert, die jedoch von indirekter Art sind. Daher sind sie nicht weiter Gegenstand des Berichts, dem ein Standard zur Identifizierung der „problematischen Fälle“ zugrunde liegt.
Zusammenfassend stellt der Februar-Bericht ganz klar fest, dass hier nichts Geringeres auf dem Spiel steht als die Unabhängigkeit des Gerichtshofes und die Transparenz seiner Tätigkeiten: wichtige Problematiken für die Institution, die über Menschenrechtsfragen in Europa entscheidet! Letztendlich stellt sich die Frage, ob der Gerichtshof von Open Society beeinflusst wird – d.h. vom Organisationsnetzwerks des Milliardärs George Soros, welches auf der ganzen Welt Abtreibungspropaganda und Transgender-Ideologie propagiert und finanziert.
„Der umstrittenste Richter”
Zwei Monate nach Veröffentlichung des Februarberichts hat der EGMR auf eine Weise reagiert, welche die im Bericht aufgeführten Bedenken nunmehr bestätigt: der Bulgare Yonko Grozev, von Dr. Puppinck als „umstrittenster Richter“ bezeichnet , wurde auf den wichtigen Posten des „Sektionspräsidenten“ gewählt. Warum hält Puppinck Grozev für „überaus umstritten“? Er schreibt:
„Grozev hat seine gesamte Karriere als Anwalt und Aktivist in NGOs verbracht, die George Soros nahe standen oder von ihm finanziert wurden, bis er zu einem der weltweit führenden Vertreter des Zweigs der Open Society wurde, die sich auf die Nutzung von Justizorganen für politische Zwecke spezialisiert hat (die Open Society Justice Initiative). Bekannt wurde er unter anderem als Anwalt einer Frauen-Punkband (Pussy Riot), die in der Moskauer Kathedrale eine gotteslästerliche Handlungen begangen hatte“.
Klar ausgedrückt, bedeutet dies: Wir von iFamNews sind fest davon überzeugt, dass jeder das Recht auf einen Verteidiger hat. (Dies ist in der Tat eines der bedeutendsten Vermächtnisse, die das Mittelalter mit seiner Inquisition der zivilisierten Welt hinterlassen hat, wie der italo-amerikanische Spezialist John Tedeschi in seinem Buch „Die Verfolgung der Ketzerei: Gesammelte Studien über die Inquisition im frühneuzeitlichen Italien“ deutlich hervorhebt). Und wir wissen nur allzu gut, dass lediglich in despotischen und totalitären Staaten dieses grundlegende Recht auf einen angemessenen Rechtsbeistand verweigert wird. Nichtsdestotrotz wecken diese Fakten über Grozev unsere journalistische Neugier.
Dr. Puppinck fährt fort: „Bereits 2014 waren die Umstände von [Grozevs] Nominierung in Straßburg in Frage gestellt worden, da drei Mitglieder des bulgarischen Auswahlkomitees seine Arbeitskollegen bei der NGO waren. Eine lokale Organisation reichte beim Europarat eine Beschwerde über die Unregelmäßigkeiten beim Auswahlverfahren ein, doch wurde diese abgewiesen“. Es gibt noch tiefergreifende Unstimmigkeiten: Herr Grozev, so Puppinck, war ein „Aktivist“, der „(wie die Mehrheit der Richter in Straßburg) keinerlei Erfahrung im Bereich der Rechtsprechung“ besaß, als er zum Richter des EGMR ernannt wurde. „Kurz nach seiner Wahl entschieden seine neuen Kollegen dann im Fall Pussy Riot zu seinen Gunsten und verurteilten Russland dazu, ihm, wie es üblich ist, eine beträchtliche Vergütung zu zahlen“.
Hoch hinaus auf der Karriereleiter
Nachdem Herr Grozev zum Richter ernannt worden war, erklärt Puppinck, seien mehrere Fälle verhandelt worden, „die er selbst als Anwalt beim EGMR vorgelegt hatte oder die von seinen früheren NGOs eingereicht worden waren“. Laut Puppinck habe Grozev zwar 9 dieser Verhandlungen wegen Befangenheit abgelehnt, „doch war er an gerichtlichen Entscheidungen von mindestens 10 anderen Verfahren beteiligt, die von NGOs vorgebracht oder befürwortet wurden, deren Gründer oder Leiter noch kurz zuvor er selbst war“. Puppinck legt eine Auflistung dieser Fälle vor. Er fügt hinzu: „Ein solches Verhalten stellt einen schwerwiegenden und wiederholten Verstoß gegen die grundlegenden ethischen Verpflichtungen eines Richters dar“, und „in jedem Rechtsstaat würde das [Subjekt] solcher Verstöße mit schweren Disziplinarstrafen belegt werden“. Das bulgarische Justizministerium sprach sogar öffentlich von einer möglichen Amtsenthebung von Herrn Grozev, doch überließ es die Entscheidung dem EGMR.
Nun ist Grozev dabei, die Karriereleiter des EGMR Stufe um Stufe nach oben zu erklimmen, denn er „wird eine der fünf Sektionen des Gerichtshofs leiten, allgemeine Verwaltungsbefugnisse innerhalb des Gerichtes ausüben und systematisch bei den wichtigsten Verhandlungen mitwirken“. Er wird innerhalb seiner Sektion auch dazu berechtigt sein, „von Fall zu Fall eigenständig zu entscheiden, ob er NGOs bei Verhandlungen zu einer Intervention vorlädt, zulässt oder ablehnt“. Kein schlechter Job für denjenigen, der ihn hat…
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