Es lässt aufhorchen: In einem Facebook-Post, der für die Debatte warb, die am frühen Nachmittag des Mittwochs, 24. Februar, im Europäischen Parlament stattfinden sollte, wurde der Begriff „Angriff“ verwendet. Gegen Frauen, gegen ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit, gegen ihre Rechte…
Thema der Anhörung und der Debatte unter den zahlreich anwesenden Parlamentariern war der Beschluss des polnischen Verfassungsgerichts vom 22. Oktober, mit dem Warschau ein Verbot der Abtreibung auch im Falle einer Krankheit oder schweren Missbildung des Fötus verfügt hat. In Polen bleibt die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs für die beiden anderen, zuvor betrachteten Fälle bestehen, nämlich bei Gefahr für das Leben der Mutter oder wenn die Schwangerschaft das Ergebnis eines Verbrechens ist: Vergewaltigung, Inzest, Pädophilie.
Das Urteil des Gerichts wurde am 27. November im Amtsblatt veröffentlicht und das Gesetz trat am 27. Januar in Kraft, was in allen drei Fällen zu einer Mobilisierung im Land durch die Gegner des Gesetzes und zu Gegendemonstrationen durch seine Befürworter führte. Die ersteren waren, ehrlich gesagt, überhaupt nicht friedlich.
Die an der Diskussion beteiligten Ausschüsse waren LIBE (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) und FEMM (Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter) und unter den Anwesenden war natürlich auch Botschafter Andrzej Sadoś, der ständige Vertreter Polens bei der Europäischen Union.
Es ist an dieser Stelle uninteressant, die Reden zu „chronifizieren“, obwohl die Abfolge der Debatte im Großen und Ganzen absolut und höchst lehrreich war, vor allem im Hinblick auf die breite Verwendung rhetorischer Kunstgriffe, die es der Opferschaft (nicht den Opfern, wohlgemerkt) erlaubt, als Zensor im Gericht der Politik zu stehen.
Vielmehr geht es darum, ein kurzes, aber wirkungsvolles Porträt der Akteure auf der Bühne zu liefern.
Auf der einen Seite gab es diejenigen, die einen äußerst schwerwiegenden Vorwurf erhoben: Die Rechtsstaatlichkeit sei in Polen nicht mehr gegeben, und dies könnte sogar, gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union, zur Sanktionierung Warschaus durch die Union selbst führen. Das Verfassungsgericht wäre „von der Politik gekapert“ worden, und die Unabhängigkeit und Autonomie der Justiz wäre weggeschmolzen wie Schnee in der Sonne.
Bereits im November hatte das Europaparlament die neue polnische Gesetzgebung beanstandet, weil es eine Zunahme illegaler und damit „weniger sicherer“ Abtreibungen befürchtete: Wie immer in solchen Fällen fragt man sich, für wen „sicherer“.
Wie immer in solchen Fällen fragt man sich, für wen es „sicherer“ ist. Diese Position vertritt zum Beispiel Wojciech Hermeliński, ein ehemaliger Richter dieses Gerichts, der zwar behauptet, dass es einige formale Mängel im Urteil gibt, aber stattdessen eine interessante Tatsache berichtet: Abtreibungen wegen Krankheiten oder schweren Missbildungen des Fötus machen 97 % aller in Polen durchgeführten Abtreibungen aus. Ein Verbot käme also im Grunde einem fast vollständigen Verbot der Abtreibung gleich: laut iFamNews bereits ein gutes Ergebnis, wenn auch verbesserungswürdig. Richter Hermeliński schlägt eine weitere aussagekräftige Erklärung vor: „Artikel 38 der polnischen Verfassung verteidigt das Recht auf Leben, aber die Richter haben dieses Recht in sehr umfassender Weise vom Moment der Empfängnis an gültig gemacht“. Der Richter scheint damit nicht einverstanden zu sein, aber Kinder, die in Zukunft aus diesem Grund gerettet werden sollen, werden wahrscheinlich mit den Schultern zucken.
Mehrere der Abgeordneten unterstützten die Position von Marta Lempart, eine der Anführerinnen der Proteste gegen das Gesetz und eine der Anführerinnen der Frauenbewegung, die an den Straßendemonstrationen teilnahmen. Lempart und diejenigen, die sie unterstützten, prangerten wie üblich die Verletzung der sexuellen und reproduktiven Rechte polnischer Frauen an und warfen physischen und psychischen Missbrauch, Selbstbestimmung, häusliche Gewalt, Abtreibung und Verhütung, Sexualerziehung in Schulen und LGBT-Themen, katholische Religion und staatliche Diktatur in einen einzigen Hexenkessel. Als ob das „interessanteste“ Recht immer noch ist, das Lebewesen im Mutterleib zu töten.
Botschafter Sadoś antwortete auf die Vorwürfe, indem er die Verdächtigungen rechtlicher und institutioneller Natur an den Absender zurückgab und stattdessen feststellte, dass „im Jahr 2003, noch vor dem Beitritt zur EU, eine Regierungserklärung zur öffentlichen Moral verabschiedet wurde und das Verfassungsgericht ein Urteil von 1997 aufgegriffen hat, wonach das Recht auf Leben vom Gesetzgeber geschützt werden muss. Polen hat immer für das Recht auf Leben gekämpft und will keine Einmischung von anderen europäischen Institutionen.
Dorota Bojemska, Präsidentin des Polnischen Rates für die Familie, verteidigte ebenfalls leidenschaftlich das Leben und den in ihrem Land geförderten Kult um das Leben und fasste die großartigen Ergebnisse zusammen, die von Frauen und für Frauen dank der Politik zur Unterstützung der Familie erzielt wurden, die von Warschau besonders in den letzten fünf Jahren umgesetzt wurde. Bojemska erinnerte auch daran, dass das Urteil des Verfassungsgerichts die Unterstützung der Bevölkerung erhalten hat, die auf die Straße ging, um für sein Inkrafttreten zu demonstrieren.
Zwei weitere Anmerkungen: Die erste betrifft die Intervention im zweiten Panel von Neil Datta, Sekretär des Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF), der sechs Folien benutzte, um die Anwälte, die zu Ordo Iuris gehören, einer Vereinigung von Anwälten, die unter anderem beim Europäischen Parlament akkreditiert sind, und die die von der polnischen Regierung unterstützte Familiencharta verteidigen, als gefährliche Rückschritte anzuprangern, die der Bedrohung von Demokratie und Freiheit dienen.
Das zweite schließlich betrifft die Worte der dänischen Europaabgeordneten Karen Melchior, die von dem Recht auf Abtreibung spricht, das polnischen Frauen „gestohlen“ wurde, und sie „einlädt“, für eine Abtreibung nach Dänemark zu reisen. iFamNews hat bereits über diesen von Schweden und Island vorgeschlagenen Todestourismus berichtet. Jetzt scheint Kopenhagen an der Reihe zu sein.
Die Aufmerksamkeit kehrt zu dem Begriff „Angriffe“ auf Frauen und ihre physische und psychische Gesundheit zurück und verweist auf die durchaus legitime polnische Gesetzgebung. Es gibt keine neutrale Bedeutung dieses Wortes, auch wenn man sie zu suchen versucht, wie es versucht wurde: Die europäische Verurteilung des polnischen Gerichts wurde ausgesprochen, bevor der Fall überhaupt zur Debatte stand.
Discussion about this post