Last updated on Januar 25th, 2023 at 04:03 am
Die britische Regierung hat durch ein Veto das Inkrafttreten eines schottischen Transgender-Gesetzes blockiert.
Das schottische Parlament hatte Ende Dezember 2022 ein Gesetz zur Reform der Geschlechteranerkennung verabschiedet, welches die rechtliche Änderung der Geschlechtsidentität vereinfacht. Die neue Gesetzgebung sieht vor, das Antragsalter für die Änderung der Geschlechtsidentität auf 16 Jahre anzusenken, die ärztliche Diagnose der Geschlechtsdysphorie als Bedingung für den Identitätswechsel abzuschaffen und die Zeit zu verkürzen, die ein Antragsteller benötigt, um das Geschlecht rechtlich zu ändern.
Doch der britische Minister für Schottland, Alister Jack, hat am Dienstag eine sogenannte Section 35 Order ausgesprochen, die das Inkrafttreten des Gesetzes verhindert.
Um Rechtskraft zu erhalten, müssen Gesetze im Vereinigten Königreich durch den König unterzeichnet werden. Dies wird als Royal Assent bezeichnet und gilt als bloße Formalität. Die britische Regierung kann aber die Vorlage eines Gesetzes zum Royal Assent durch die Section 35 Order ablehnen, wenn sie großbritannische Gesetze davon berührt sieht.
Im vorliegenden Fall befürchtet die britische Regierung negative Auswirkungen auf die Anwendung der Großbritannien-weiten Gleichstellungsgesetze. Der Gesetzesvorschlag könne, so Jack, zu Geschlechtertourismus führen: so würden Personen, die ihr Geschlecht in Schottland ändern, ein anderes gesetzliches Geschlecht haben, wenn sie sich im restlichen Vereinigten Königreich aufhalten.
Das Veto ist deshalb brisant, weil es seit der Errichtung des Schottischen Parlaments 1998 nun erstmalig angewandt wurde und es in Schottland etliche Politiker gibt, die die Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich fordern. Die Erste Ministerin Schottlands, Nicola Sturgeon (SNP), bezeichnete das Veto aus Westminster dementsprechend als „Frontalangriff gegen unser demokratisch gewähltes schottisches Parlament“.
Die schottische Regierung hat angekündigt, das Veto gegen das Transgender-Gesetz rechtlich anzufechten.
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