Es wurde ein großer, strategischer Sieg errungen. Die Position des Sondergesandten zur Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der Europäischen Union ist von der Europäischen Kommission wieder eingeführt worden!
Die Internationale Organisation für die Familie (IOF) und iFamNews hatten für dieses Ergebnis eine Petition eingereicht und Tausende von Unterschriften zur Unterstützung gesammelt, die anscheinend den entscheidenden Unterschied gemacht haben!
Die Nachricht kam von Margaritis Schinas, dem griechischen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, der auf Twitter ankündigte: „Die bevorstehende Ernennung zeigt unsere Entschlossenheit, sicherzustellen, dass die Rechte ALLER Glaubensrichtungen und Überzeugungen in der ganzen Welt respektiert werden“.
Das Amt des Sondergesandten wurde am 6. Mai 2016 eingerichtet und entsprach damit der Forderung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 4. Februar 2016 als Reaktion auf die Massaker an religiösen Minderheiten im Irak und in Syrien durch die Terrorgruppe IS.
Der Posten wurde mit Ján Figel‘, einem Slowaken, besetzt, der früher als EU-Kommissar und Verkehrsminister in seinem eigenen Land tätig war und in dieser Funktion bis Dezember 2019, als sein Mandat zu Ende ging, hervorragende Dienste leistete.
Unmittelbar danach schrieben NGOs und Verfechter der Religionsfreiheit in Europa Petitionen an die Präsidentin der Europäischen Kommission (EK), Frau Ursula von der Leyen, mit der Bitte, Herrn Figel‘ ein neues Mandat zu erteilen.
iFamNews lancierte eine eigene Petition und sammelte die Unterschriften von Tausenden von Lesern, die fest von der Kostbarkeit des Kampfes für Religionsfreiheit in der Welt überzeugt sind.
Aber am 4. Juni antwortete die EK in einem Schreiben an den Internationalen Runden Tisch für Religionsfreiheit in Brüssel, dass nicht nur das Mandat von Herrn Figel‘ nicht bestätigt werden würde, sondern dass sogar das Amt des Sonderbeauftragten selbst nicht weitergeführt werden würde, und fügte vage hinzu, dass die Arbeit des Sonderbeauftragten auf unterschiedliche andere Weise gemacht werden könnte.
Es gab den Anschein, die EU kümmere sich nicht um die Religionsfreiheit in der Welt, wie ich am 19. Juni schrieb.
Das Spiel schien verloren zu sein.
Plötzlich jedoch wurde der Fall wieder aufgerollt, als drei prominente deutsche Religionsführer erneut an Frau von der Leyen appellierten: der Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner, Herr Pinchas Goldschmid, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Herr Aiman Mazyek, und die höchstrangige orthodoxe Persönlichkeit in Deutschland, Metropolit Augustinos. iFamNews berichtete in unserer italienischen Ausgabe darüber und fragte sich, ob aus dieser Initiative etwas werden könnte, und bezweifelte dies offen gestanden. Weit gefehlt!
Ja, es ist ein großer Sieg, und wir sind ein Teil davon. Sie, unsere treuen Leser der iFamNews, können stolz sein: Sie haben es möglich gemacht.
Sie und ich wissen, dass der Kampf für Religionsfreiheit von grundlegender Bedeutung ist. Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Sie ist auch das erste politische Recht eines Menschen.
Es umfasst nämlich nicht nur die Freiheit des persönlichen Glaubens, sondern es ist untrennbar auch das Recht, öffentlich nach dem Glauben zu leben und sich öffentlich dementsprechend zu verhalten. Daher ist die Religionsfreiheit nicht nur per se grundlegend, sondern auch der Schlüssel zur Sicherung anderer Rechte, wie dem Recht, unschuldiges Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu verteidigen, die Ehe und die natürliche Familie zu schützen, die Bildungsfreiheit der Familien zu erhalten, die Redefreiheit zu garantieren und Unternehmen zu ermöglichen, die auf Leben und Familie aufbauen.
Wenn eine Person wegen ihres Glaubens nicht unterdrückt werden kann und wenn sie das Recht genießt, entsprechend ihrem Glauben zu leben, kann kein Staat oder keine Behörde andere soziale und politische Freiheiten, die sich aus ihrem Glauben ergeben, behindern.
Wir können dies nicht oft genug wiederholen: der Kampf für Religionsfreiheit ist unerlässlich. Er ist kein Appell an den Relativismus, an die bloße Gewissensfreiheit und Amoralität. Es ist das Grundrecht auf Wahrheit, das in die menschliche Natur eingeschrieben ist. iFamNews und ihr Herausgeber, die IOF, freuen sich über diesen großen Sieg in Brüssel, an dem wir und Sie – sagen wir es mit Stolz – einen wesentlichen Anteil hatten!