Was am Morgen des 29. Juni als sehr wahrscheinlich galt, und zwar schon seit geraumer Zeit, wurde am Abend zu Gewissheit. Die Nationalversammlung Frankreichs hat das Bioethik-Gesetz endgültig verabschiedet, dessen Gesetzgebungsverfahren wir hier ausführlich erläutert und seit zwei Jahren mitverfolgt haben.
Obwohl die Anfänge dieses Gesetzentwurfs bis in die Regierungszeit von François Hollande zurückreichen, der von 2012 bis 2017 Präsident im Elysée-Palast war, und der Senat sich im Laufe der Jahre mehrfach dagegen ausgesprochen hat, ist die Entscheidung erst unter Emmanuel Macron gefallen.
Schließlich hatte Monsieur le Président es im Wahlkampf versprochen: PMA pour toutes, medizinisch unterstützte Fortpflanzung für alle Frauen – Singles und Homosexuelle eingeschlossen – und Erstattung der Kosten durch die staatliche Krankenversicherung. Es gibt einige wenige Einschränkungen, wie z. B. das Höchstalter von 43 Jahren für die Mutter sowie die Notwendigkeit einiger Vorgespräche. Vielen Dank auch. Außerdem ist es notwendig, und dagegen haben LGBT+ Verbände bereits Bedenken angemeldet, die gemeinsame Elternschaft beider Partner durch notarielle Urkunde zu belegen.
Das Gesetz umfasst viele andere Aspekte, darunter sehr heikle Themen. Was zum jetzigen Zeitpunkt jedoch am wichtigsten erscheint, ist der Einsatz des Gesetzes als Druckmittel, um die Austragung der Schwangerschaft für Andere, sprich die „Leihmutterschaft“ bzw. „Vermietung der Gebärmutter“ in Frankreich und folglich in ganz Europa zu verbreiten, was eine Reihe von dringenden Fragen und Problemen aufwirft und aufwerfen wird.
Bei der Abstimmung in der Nationalversammlung, ein Echo vergangener Ergebnisse, stimmten 326 für das Gesetz, 115 dagegen, 42 enthielten sich.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache, ganz so wie die Fußballtreffer. Frankreich hat verloren: und zwar nicht nur die Europameisterschaft, sondern Europa.
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