Die großbritannische Staatsanwaltschaft hat einen katholischen Priester angeklagt, weil dieser vor einer Abtreibungsklinik mit einem Schild für die Meinungs- und Religionsfreiheit demonstriert und still gebetet hatte.
Seit November letzten Jahres ist es in Birmingham durch eine städtische Verordnung verboten, in der Nähe von Abtreibungskliniken zu beten, schwangeren Frauen Hilfsangebote zu machen oder weitere Aktivitäten durchzuführen, die als Protest gegen Abtreibungen verstanden werden.
Der katholische Priester Sean Gough wurde nun angeklagt, weil er innerhalb jener Zensurzone still gebetet und ein Schild mit der Aufschrift „Für Meinungsfreiheit beten“ gehalten hatte. Als Polizisten ihn wegen des Gebets zur Rede stellten, sagten sie, dass sie nicht der Meinung seien, Gough verstoße gegen das Gesetz. Erst bei einer späteren Vorladung und einem Verhör in der Polizeiwache wurde er wegen seines Protestes angezeigt. Seine Anwesenheit habe die Klienten der Abtreibungsklinik eingeschüchtert. Gough hatte sich allerdings außerhalb der Öffnungszeiten dort befunden.
„Überall, wo ich hingehe, bete ich in Gedanken für die Menschen um mich herum. Wie kann es für einen Priester ein Verbrechen sein, zu beten? Ich bete oft in Gedanken in der Nähe dieser Abtreibungseinrichtung, aber zu der fraglichen Zeit habe ich für die freie Meinungsäußerung gebetet, die in unserem Land heute stark unter Druck steht. Ich war zu jeder Zeit der Meinung, dass mein Handeln rechtmäßig war – die freie Meinungsäußerung, insbesondere wenn sie friedlich ist, ist durch nationales und internationales Recht geschützt. Es ist zutiefst undemokratisch, öffentliche Straßen zu zensieren, insbesondere dort, wo bekanntermaßen viele Frauen von friedlichen Hilfsangeboten über mögliche Hilfsdienste profitiert haben“, äußerte sich Hochwürden Gough selbst zu dem Vorfall.
Der katholische Priester ist das dritte Opfer der Zensurzonen. Zuvor war die Lebensschutzaktivistin Isabel Vaughan-Spruce festgenommen worden, weil sie nahe der Abtreibungsklinik gebetet hatte (IFamNews hatte berichtet). Ebenso war der Familienvater Smith-Connor für das Gebet um seinen bei einer Abtreibung gestorbenen Sohn mit einem Bußgeld belegt worden (IFamNews hatte berichtet).
Die Anklagen gegen Vaughan-Spruce und Hochwürden Gough waren von der Staatsanwaltschaft zunächst zurückgezogen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings angekündigt, sie könnten jederzeit wieder erhoben werden. Daraufhin hatten Vaughan-Spruce und Hochwürden Gough erklärt, dass sie auf ein Gerichtsverfahren bestehen, um die Vorwürfe zu entkräften. Das Gericht wird die Anklage gegen die beiden am 16. Februar in einer gemeinsamen Verhandlung beurteilen. Hochwürden Gough wird wie Vaughan-Spruce und Smith-Connors juristisch von der Menschenrechtsorganisation ADF UK vertreten.
Derzeit wird im großbritannischen Parlament eine Gesetzesinitiative beraten, die jene städtische Zensurzonen-Regelung landesweit einführen würde.
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