Am Samstag, den 20. März, ist die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgestiegen, dem internationalen Vertrag, der Gewalt gegen Frauen bekämpfen soll, aber eigentlich die LGBT+-Ideologie begünstigt. Ankara steht nicht allein mit der Meinung da, dass nationale Gesetze ausreichen, um den Schutz der Frauen zu gewährleisten: Ungarn ist dieser Ansicht, ebenso Polen und die Mehrheit in Litauen.
Aber die Türkei belässt es nicht bei der Kritik. Sie schlägt auch eine Alternative vor, nämlich einen Aktionsplan, der aus einer umfassenden Befragung der türkischen Bürger hervorgegangen ist und den Ausbau eines Netzes von Sonderermittlungsbehörden im ganzen Land vorsieht, um Gewaltverbrechen gegen Frauen effizient untersuchen zu können. Dies gab Präsident Recep Tayyip Erdoğan bei einer Rede im Nationalen Kongress- und Kulturzentrums von Beştepe in Ankara am 2. März bekannt.
Die Reform umfasst die Erweiterung um die erschwerenden Umstände für Verbrechen, die von Ehepartnern oder Ex-Ehepartnern an Frauen begangen werden. So soll insbesondere Stalking unter Strafe gestellt werden und es soll sichergestellt werden, dass Anwälte bestellt werden, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzen. Nebst körperlicher Gewalt sollen Frauen auch in ihrer „Würde“ und „Ehre“ geschützt werden.
Unter Aufsicht eines Überwachungsausschusses, der den Reformerfolg überwacht, werden im Wesentlichen mehr Sonderermittlungsstellen eingerichtet und regelmäßige Schulungen für Richter und Staatsanwälte abgehalten, die sich mit Gewaltverbrechen gegen Frauen befassen.
Eine Reform, die Frauen konsequent verteidigt, ohne sich der LGBT+-Konformität zu öffnen, ist daher eine gute Sache, aber die Situation in der Türkei bleibt widersprüchlich. Wenn einerseits die Zahl der Scheidungen im Lande zunimmt und die Zahl der Eheschließungen abnimmt (was wahrscheinlich zum Anstieg der Stalking-Fälle beiträgt), ist andererseits das Phänomen der „Kinderbräute“ noch immer weit verbreitet. Zugleich hat der türkische Präsident Erdoğan in den letzten fünf Jahren mehrmals versucht, einen Gesetzesentwurf zur „Reparationsehe“ wiederzubeleben, der in Wirklichkeit nichts anderes ist als eine Art „strafrechtlicher Schutzschild“ für Täter, die sich der sexuellen Gewalt an Frauen schuldig machen.