PRESSEMITTEILUNG UNABHÄNGIGER SERBISCHER ORGANISATIONEN, DIE SICH FÜR VORGEBURTLICHE GERECHTIGKEIT EINSETZEN, ZUM DURCHGESICKERTEN ENTSCHEIDUNGSENTWURF DES OBERSTEN GERICHTS DER USA ÜBER DIE VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT DES RECHTS AUF ABTREIBUNG
Die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Dobbs gegen Jackson Women’s Health Organization ist eines der bedeutendsten Ereignisse im Bereich der vorgeburtlichen Menschenrechte in den letzten fünfzig Jahren, auch wenn sie nicht offiziell ist. Der Vorentwurf stellt unmissverständlich fest, dass die US-Verfassung kein Recht auf Abtreibung vorsieht, was bedeutet, dass diese Frage der Zuständigkeit der einzelnen US-Bundesstaaten überlassen werden sollte.
Wir teilen die Besorgnis eines großen Teils der amerikanischen Fachöffentlichkeit über den durchgesickerten Entwurf, da dieser die Ordnungsmäßigkeit des Gerichtsverfahrens gefährdet und die Richter des Obersten Gerichtshofs unter großen Druck setzt. Als Organisationen, die Frauen bei ungewollten Schwangerschaften unterstützen und sich für vorgeburtliche Gerechtigkeit einsetzen, erfüllt uns diese vorläufige Analyse jedoch auch mit der Hoffnung, dass der gesellschaftliche Dialog zu diesen Themen weltweit, auch in Serbien, nun viel breiter angelegt ist und auf wissenschaftlichen, rechtlichen und bioethischen Fakten beruht.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Frauen- und Menschenrechte nicht im Widerspruch zu den Menschenrechten des ungeborenen Kindes stehen. Die meisten Länder der Welt erkennen im Falle eines vorsätzlichen Schwangerschaftsabbruchs mindestens zwei relevante Parteien an, und der internationale Rechtsrahmen lässt den Staaten einen großen Spielraum, um ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Parteien herzustellen. Die vorläufige, inoffizielle Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs der USA bezeugt dies eindeutig und stützt sich auf sie. Wir stellen fest, dass die USA auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet haben, und wir sind sicher, dass die Richter des Obersten Gerichtshofs den Rahmen des Pakts gut kennen.
Wir halten es auch für wichtig zu betonen, dass es in der amerikanischen Gesellschaft keinen Konsens über die pränatalen Rechte gibt. . Nämlich, Fast die Hälfte der amerikanischen Frauen unterstützt das Recht auf Leben vor der Geburt. Sechs von zehn US-Bürgern befürworten die Festlegung der Grenze für freiwillige Abtreibungen auf die 12. Schwangerschaftswoche – was praktisch im Widerspruch zu den berühmten und inzwischen inoffiziell umstrittenen Entscheidungen steht Roe v. Wade und Planned Parenthood v. Casey.
Wir freuen uns über die Reaktionen der US-Organisationen und zahlreicher Befürworter der vorgeburtlichen Gerechtigkeit, die sich fast einhellig auf die Unterstützung von Frauen und Familien konzentrierten, sobald der Entwurf durchgesickert war, sowohl in der Praxis, im wirklichen Leben als auch innerhalb des rechtlichen Rahmens, indem sie sich für eine effizientere wirtschaftliche, gesundheitliche und rechtliche Unterstützung einsetzten. Dementsprechend werden sich unsere Bemühungen vor Ort auch in Zukunft darauf konzentrieren, ein Unterstützungsnetz für Frauen in Krisenschwangerschaften und ihre Familien aufzubauen und einen positiven, evidenzbasierten Dialog über vorgeburtliche Gerechtigkeit zu fördern.
- Baby-Center
- Zentrum für Familienverteidigung
- Ethische Front
- Ein Platz für mich
- Pro-Life Belgrad
- Babys retten
Bei den Unterzeichnern handelt es sich um unabhängige, nichtstaatliche und gemeinnützige Bürgervereinigungen, die sich für die pränatalen Menschenrechte, den Schutz der reproduktiven Gesundheit von Frauen und den sozialen Dialog über diese Themen einsetzen.
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