Diese Frage mag rein verfahrenstechnisch erscheinen, ist es aber nicht. Nach einer langen Debatte im House of Lords, das zusammen mit dem House of Commons das Parlament des Vereinigten Königreichs bildet, erklärte Lord Michael Bruce Forsyth, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses desselben Hauses und Mitglied der Konservativen Partei, beschlossen, den Änderungsantrag zurückzuziehen, mit dem die so genannte “Beihilfe zum Suizid” in den Text des Gesetzesaufgenommen worden wäre Gesetzentwurf über Gesundheit und Pflege, der Gesetzentwurf “Gesundheit und Pflege”, der einen Teil des britischen Gesundheitssystems umgestalten soll.
Mehrere von Baron Forsyths Kollegen aus dem gesamten politischen Spektrum sprachen sich gegen den Änderungsantrag aus, der die Regierung gezwungen hätte, dem Parlament innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung desGesetzes über Gesundheitund Pflege einen Gesetzesentwurf zur “Sterbehilfe” vorzulegen.
Der angesprochene verfahrensrechtliche Grund ist eigentlich ein doppelter. Einerseits gibt es bereits einen Text, der derzeit vom Parlament geprüft wird und sich speziell mit diesem Thema befasst, nämlich das “Gesetz über die Sterbehilfe”. Gesetzentwurf zur Sterbehilfe Der von Baronin Molly Christine Meacher eingebrachte Gesetzentwurf zur so genannten “Sterbehilfe”, ein Gesetzentwurf, der bereits Das istan sich schon umstritten und steht im Mittelpunkt vieler Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb der Kammern.
Auf eine andere Art und Weise, wie Lord Daniel Michael Gerald Moylan, ebenfalls ein Parteikollege von Forsyth, herausgefordert hat, “[…] die Idee, dass wir der Regierung etwas aufzwingen können, was sie nicht tun will, wofür sie kein Wahlmandat hat und was nicht in ihrem politischen Programm steht, scheint ein Missbrauch zu sein”.
Über die reine Verfahrensfrage hinaus warf die Debatte unter den Peers jedoch auch wichtige inhaltliche Fragen auf. So ist beispielsweise die Beziehung zwischen Sterbehilfe und Palliativmedizin immer umgekehrt proportional: Wo es im Vereinigten Königreich Zugang zur Sterbehilfe gibt, ist die Pflege am Lebensende weniger angesehen und bietet weniger Qualität als anderswo.
Lord Robert Thomas William McCrea von der Democratic Unionist Party wiederum fügte während der Debatte im Oberhaus hinzu, dass “[…] ein Gesetz zur Beihilfe zum Suizid, so gut es auch gemeint sein mag, die Haltung der Gesellschaft gegenüber älteren, schwerkranken und behinderten Menschen verändern und die Botschaft vermitteln würde, dass die Beihilfe zum Suizid eine Option ist, die sie in Betracht ziehen sollten”.
Außerhalb des Parlaments hat sich Catherine Robinson, die Sprecherin von Right To Life UK, einer Pro-Life-Wohltätigkeitsorganisation und Anlaufstelle für die parteiübergreifende parlamentarische Intergruppe für das Leben, nachdrücklich zu Wort gemeldet. Robinson erklärte: “Die Abgeordneten haben den Änderungsantrag von Lord Forsyth zur Sterbehilfe zu Recht als verfahrenstechnisch unangemessen und grundsätzlich gefährlich kritisiert, da er offensichtlich darauf abzielt, die Legalisierung der Sterbehilfe zu gewährleisten. Wie in der Debatte wiederholt betont wurde […], prüft das Parlament bereits Baroness Meachers Gesetzentwurf zur Sterbehilfe und hat Hunderte von Änderungsanträgen abgelehnt, die zeigen, wie unpraktisch und unklug er ist.”
Die Schlacht ist gewonnen, aber nicht der Krieg: Lord Forsyth hat nämlich die Absicht geäußert, den Änderungsantrag in der Berichtsphase des Gesetzentwurfs, die zwischen Februar und März vorgesehen ist, erneut vorzulegen.