Der VGH Kassel bestätigte nun in zweiter Instanz die Entscheidung der ersten, dass „die Rechtsordnung keinen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten ...
Mit der Entscheidung des Gerichts hat die Stadt Frankfurt ein zweites Mal rechtswidrig versucht, die Versammlungsfreiheit von Gebetsgruppen einzuschränken.
Anfang des Jahres solle dazu ein entsprechender Berufungszulassungsantrag eingereicht werden, sagte Stephan von Wangenheim, Sprecher von Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) ...
„Für einen solchen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten besteht in der vorgegebenen Rechtsordnung kein Raum“ entschied jetzt das Verwaltungsgericht ...
Bloomberg News hat eine Untersuchung durchgeführt, die Bedenken hinsichtlich der Finanzierung einer Organisation namens DKT International durch hochkarätige...