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Rechtswidriges Gebetsverbot vor Beratungsstelle: Stadt Frankfurt will Berufung einlegen

Anfang des Jahres solle dazu ein entsprechender Berufungszulassungsantrag eingereicht werden, sagte Stephan von Wangenheim, Sprecher von Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) auf Nachfrage der Frankfurter Rundschau.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
4 Januar, 2022
in Breaking News, Leben, Vordergrund
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Beten für das Leben – 40-tägige Gebetskampagnen für das Ende der Abtreibung in Deutschland
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Die Stadt Frankfurt hat angekündigt, gegen die vom Verwaltungsgericht Frankfurt/Main entschiedene Aufhebung des Gebetsverbots vor einer pro familia Beratungsstelle Berufung einzulegen. Anfang des Jahres solle dazu ein entsprechender Berufungszulassungsantrag eingereicht werden, sagte Stephan von Wangenheim, Sprecher von Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) auf Nachfrage der Frankfurter Rundschau.

Die Stadt Frankfurt hatte einer Gruppe Beter der Initiative 40 Tage für das Leben mit einer Verfügung verboten, während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle in räumlicher Nähe zu beten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hatte einer Klage der Initiative gegen das Verbot stattgegeben und entschieden, dass „für einen solchen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten (…) in der vorgegebenen Rechtsordnung kein Raum“ bestehe. Die Verfügung der Stadt wurde für rechtswidrig erklärt und aufgehoben (IFamNews hatte berichtet).

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Tags: 40 Tage für das LebenAbtreibungFrankfurt am MainGerichtPro Familia
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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