Last updated on Juli 30th, 2020 at 02:41 am
Die Entscheidung der polnischen Regierung, aus der Istanbul-Konvention auszutreten, könnte in ganz Europa eine offene Debatte und eine grundlegende Überarbeitung des Abkommens anstoßen, bei gleichzeitiger Wahrung nationaler Identitäten und Rücksicht auf Gesellschaftsformen, die auf den Prinzipien der Menschenwürde und der natürlichen Familie beruhen.
Am Sonntag, dem 26. Juli, äußerten die Europäische Union und der Europarat ihre Bedenken angesichts der Entscheidung Polens, sich aus der Istanbul-Konvention zurückzuziehen, einem vom Europarat geförderten internationalen Abkommen, das vorgibt „Gewalt gegen Frauen“ zu bekämpfen. Im genannten Abkommen gibt es jedoch zahlreiche Absätze, die sich auf die „Gender-Ideologie“ beziehen. Wie die Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom hier aufgezeigt hat, untergräbt die Istanbul-Konvention nicht nur Religionsfreiheit und Elternrechte sondern auch die nationale Souveränität.
Wie abzusehen war, zeigte sich der Europarat „alarmiert“ im Hinblick auf Polens Absicht, aus der Istanbul-Konvention auszusteigen. Tatsächlich erklärte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro, wie Pavel Parfentiev von der russischen www.ifamnews.com-Redaktion vor einigen Tagen berichtete, er werde am Montag, dem 27. Juli, die Vorbereitungen für ein formales Verfahren einleiten, um aus dem Abkommen auszutreten. Auf die Nachricht von Polens bevorstehendem Austritt reagierte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, umgehend mit einem Appell an die polnische Regierung, das Abkommen nicht zu verlassen. Zum ersten Mal seit Verabschiedung des Abkommens im Jahr 2011 erklärte die Generalsekretärin: „Falls es falsche Vorstellungen oder Missverständnisse im Hinblick auf das Übereinkommen gibt, sind wir bereit, sie in einem konstruktiven Dialog zu klären…“ (Vollständiger Text hier abrufbar.) Der Europarat betonte, jegliche Ablehnung der Istanbul-Konvention sei in „falschen Vorstellungen und Missverständnissen“ begründet und bekräftigte, „das einzige Ziel“ des Übereinkommens sei der Schutz von Frauen und „die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
Allerdings geht der Wortlaut der Konvention weit über die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hinaus. Ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens ist die Gender-Ideologie, was einer der Gründe ist, warum viele Länder des Europarates die Konvention nicht unterzeichnet haben bzw. sich entschieden haben, sie abzulehnen oder von ihr zurückzutreten. Polen, Ungarn, Bulgarien und die Slowakei haben die Konvention nachdrücklich abgelehnt oder sind im Begriff, sie aufzukündigen. Kürzlich hat auch die Türkei einen möglichen Rückzug erklärt, während Russland das Abkommen niemals unterzeichnet hat und etliche weitere Staaten (Moldawien, Liechtenstein, Lettland, Tschechische Republik, Aserbaidschan, Armenien, Vereinigtes Königreich) das Dokument zwar unterzeichnet, aber niemals ratifiziert haben. Die Politiker, die gegen die Entscheidung der polnischen Regierung protestieren – darunter die Vorsitzenden der sozialistischen Fraktion (Iratxe Garcia Perez) und der liberalen Fraktion (Dacian Ciolos) im EU-Parlament – sind bekannte Befürworter der Gender- und LGBTQI+-Ideologie. Ihr Verhalten beweist, dass die Bedenken hinsichtlich der vom Abkommen ausgehenden Bedrohungen durchaus fundiert sind. So bestätigen gerade die Fürsprecher der Gender-Ideologie und der LGBTI+-Rechte sämtliche von den ‚Aussteigerländern’ angeführten Argumente.
Es ist nun an der Zeit, von den Erklärungen der Generalsekretärin des Europarates ausgehend, die Istanbul-Konvention zu überarbeiten, alle zweideutigen Passagen zu streichen und sie endgültig in jenes Übereinkommen zu überführen, das es bereits seit 2011 hätte sein sollen: Ein Abkommen, das einzig auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen abzielt, und nicht etwa auf die Zerstörung von Gesellschaftsformen, die auf den Prinzipien der Menschenwürde und der natürlichen Familie beruhen.
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