Polen erwägt Ausstieg aus der feministischen Istanbul-Konvention

Man kann Polens geplanten Vertragsaustritt nur begrüßen, denn Zweck des Abkommens ist nicht etwa der Schutz der Menschenrechte, sondern die radikale Umgestaltung der Gesellschaft und die Zerstörung ihrer traditionellen Grundpfeiler.

Польский флаг. Фото:

Marlena Maląg, Polens Ministerin für Familie, Arbeit und Sozialpolitik, sagte in einem Fernsehinterview, Polen gedenke aus der vom Europarat ratifizierten Istanbul-Konvention auszutreten.

Die Istanbul-Konvention, auch bekannt als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, versucht in Wirklichkeit, die Gender-Ideologie und die Ideologie des Radikalen Feminismus in eine verbindliche Norm des Völkerrechts umzusetzen.

Das Abkommen wurde 2015 von Polen ratifiziert, aber an eine Reihe von Vorbehalten und Erklärungen geknüpft. Polen erklärte ausdrücklich, die Konvention werde nur in Vereinbarkeit mit der polnischen Verfassung angewendet. Diese Haltung Polens scheint naheliegend und gerechtfertigt – schließlich hat keine Regierung das Recht, ein internationales Abkommen zu ratifizieren, das im Widerspruch zur eigenen Landesverfassung steht. Dennoch rief dies heftige Reaktionen aus Österreich, Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz hervor, welche sich (alle mit demselben Wortlaut) gegen die Position Polens aussprachen.

Offenbar reicht es nicht aus, Vorbehalte zu haben. Die Befürworter gefährlicher Ideologien, welche die natürliche Familie und die traditionelle, an das biologische Geschlecht gebundene Vorstellung von Mann und Frau zerstören, nutzen die Istanbuler Konvention als offensives Instrument zur radikalen Umwälzung der gesamten Gesellschaft.

In einem Fernsehinterview des Senders TV Trwam erwähnte Frau Maląg zunächst ihre Bedenken gegenüber der Konvention doch fuhr sie dann ausweichend fort, ihr Ministerium arbeite gemeinsam mit dem Justizministerium an den notwendigen Gesetzesänderungen.  

Auf die direkte Frage, ob Polen die Istanbuler Konvention aufkündigen (d.h. von ihr zurücktreten) werde, antwortete sie jedoch: „Zunächst einmal bereitet sich Polen auf Veränderungen vor, denn wir haben bereits Widerspruch erhoben, unsere Position zum Ausdruck gebracht und befinden uns in Vorbereitung einer Aufkündigung, sobald die gemeinsamen Beratungsgespräche mit dem Justizministerium abgeschlossen sind.“ Sie fügte hinzu: „Heute haben wir dies bereits im Ministerium diskutiert. Wir warten auf Einreichung von Vorschlägen aus den Ministerien, diese werden dann der Regierung unterbreitet und im Anschluss wird der Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt“.

Wenige Tage zuvor starteten die polnischen NGOs Christlich-Sozialer Kongress und Ordo Juris eine öffentliche Kampagne mit dem Titel „Ja zur Familie, Nein zu Gender“. Die Ablehnung der Istanbuler Konvention ist eines der Hauptanliegen der Kampagne.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte der stellvertretende Justizminister Polens, Martin Romanowski, den Austritt aus der Istanbul-Konvention gefordert. Auf Twitter schrieb er: „Der Schlüssel zur Bekämpfung von Gewalt besteht nicht darin, kleinen Jungen beizubringen, dass sie Kleider tragen und mit Puppen spielen dürfen“. Weiter sagte er, die Istanbuler Konvention, die von der vorangegangenen polnischen Regierung ratifiziert wurde, sei „neomarxistische Propaganda, die unser Wertesystem aus den Fugen geraten lässt“.

In einem weiteren Tweet merkte er an: „Die Istanbul-Konvention verweist auf Religion als eine Ursache für Gewalt gegen Frauen. Wir wollen ein Zeichen gegen dieses ‚Gender-Geschwätz’ setzen […]. Wir sind nicht an fremden Meinungen interessiert. Unser Fundament ist der souveräne Nationalstaat“.

Es sei erwähnt, dass das Abkommen nach der Stadt Istanbul benannt ist, denn dort wurde die Konvention im Jahr 2011 von mehreren europäischen Staaten unterzeichnet. Von Anbeginn an haben Organisationen zum Schutz von Familie und Familienwerten sowie traditionelle Religionsgemeinschaften verschiedener europäischer Länder die Konvention scharf kritisiert. Sämtliche Verfechter wahrer Menschenrechte, welche seit jeher von allen Staaten anerkannt werden (zum Beispiel das Recht auf Schutz vor Eingriffen in das Familienleben und in die Kindererziehung), sind nicht damit einverstanden.

Kritisiert wird die Tatsache, dass die Istanbuler Konvention sehr deutlich und unmissverständlich die radikale Ideologie des Feminismus vorschreibt. So heißt es beispielsweise in der Präambel des Abkommens, dass „Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann geführt haben“.

Darüber hinaus definiert die Konvention „Geschlecht“ als „gesellschaftlich geprägte Rolle“. Das bedeutet, dass die teilnehmenden Länder tatsächlich dazu verpflichtet werden, die Gender-Ideologie als „Gesetz“ zu betrachten – sprich jene Ideologie, wonach jeder Mensch seine eigene „Geschlechtsidentität“ wählen und sich ungeachtet des eigenen biologischen Geschlechts als ‚Mann’ oder ‚Frau’ bezeichnen kann. Die Konvention verlangt von den Mitgliedsstaaten, alle „Vorurteile, Bräuche und Traditionen“ zu beseitigen, die „auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer“ beruhen. Zu solchen Rollenbildern gehören, z.B. die traditionellen Konzepte der Vater- und Mutterrolle sowie die Pflicht eines Mannes, sein Heimatland zu verteidigen.

Die Konvention macht hier nicht etwa Halt. Darüber hinaus wird eine angemessene Kindererziehung gefordert, welche die Aufklärung über „nicht stereotype Geschlechterrollen“ vorsieht. Streng genommen können – laut dieses Abkommens – Eltern der „Gewalt“ bezichtigt werden, wenn sie sich weigern, ihre Kinder in Gender-Ideologie unterrichten zu lassen.

Man kann Polens geplanten Vertragsaustritt nur begrüßen, denn Zweck des Abkommens ist nicht etwa der Schutz der Menschenrechte, sondern die radikale Umgestaltung der Gesellschaft und die Zerstörung ihrer traditionellen Grundpfeiler, insbesondere der natürlichen Familie und der Elternrechte.


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