Neuseeland hat zum 7. November die aktive Sterbehilfe legalisiert.
Demnach dürfen Patienten in Neuseeland unter bestimmten Bedingungen einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen. Dazu müssen zwei Ärzte darin übereinkommen, dass der Patient unheilbar krank ist und keine sechs Monate mehr zu leben hat. Davon abweichend reicht auch ein erheblicher Leidensdruck mit sichtbarer Verschlechterung des Befindens zur Inanspruchnahme der Sterbehilfe aus. Die betreffende Person muss ferner zu einer selbstbestimmten und informierten Entscheidung fähig sein.
Bioethiker sehen bei der immer häufigeren Legalisierung der Sterbehilfe die Gefahr, dass Senioren sich zur Sterbehilfe gedrängt sehen könnten: „Älteren Menschen wird zunehmend vermittelt, dass Altwerden eine Krankheit ist und die Therapie für existentielle Nöte Tötung bedeutet. Da sind wir auf der schiefen Ebene“, kommentiere beispielsweise die Geschäftsführerin des österreichischen Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer, Studienergebnisse zur Sterbehilfe in den BeNeLux-Ländern.
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