Er, Sie, Was? In Kanada ist das Geschlecht subjektiv

Da ein Restaurantbesitzer es gewagt hat, seine Angestellte nicht mit einem „nicht-binären“ Pronomen anzusprechen, wird er verurteilt

Männlich, weiblich und…? Kanada hat sich einmal mehr als Vorreiter in Sachen Gender-Ideologie erwiesen. Ein Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass ein Restaurantbesitzer seine Angestellte, die das Unternehmen gebeten hatte, „nicht-binäre“ Pronomen zu verwenden, zu Unrecht entlassen hatte. Der Gastwirt muss nun eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Dollar zahlen.

Eine diskriminierende Handlung

Der Vorfall ereignete sich laut einem Bericht der Christian Post in British Columbia. Trotz der Bitte seiner Mitarbeiterin, mit einem „nicht-binären“ Pronomen angesprochen zu werden, hatte der Gastronom die Angewohnheit, sie – da biologische Frau – mit weiblichem Pronomen anzusprechen. Die Streitigkeiten zwischen den beiden ging so weit, dass sich der Restaurantbesitzer veranlasst sah, die Mitarbeiterin zu entlassen. Für die Richter war dies eine „einer Diskriminierung gleichkommenden“ Handlung.

Das Recht der Trans-Beschäftigten

„Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz“, heißt es in der Begründung. „Trans-Beschäftigte haben das Recht auf Anerkennung und Respekt ihrer Geschlechtsidentität und ihres Geschlechtsausdrucks. Das fängt bei der korrekten Verwendung ihrer Namen und Pronomen an.“ Weiter heißt es: „Ebenso wie Namen sind auch die Pronomen ein wesentlicher Bestandteil der Identität einer Person. Sie stellen ein zentrales Identifikationsmerkmal dar. Die Verwendung des korrekten Pronomens bedeutet, dass wir die Person so sehen und respektieren, wie sie ist“.

LGBT+-Katechismus

Für den Restaurantbesitzer war es jedoch nicht mit einer Geldstrafe getan. So wies ihn das Gericht an, eine Erklärung in seine Unternehmensrichtlinien aufzunehmen, die jedem Beschäftigten das Recht, mit dem korrekten Pronomen – sprich mit dem gewünschten Pronomen – angesprochen zu werden, zusichere. Außerdem ordnete das Gericht an, „für alle Mitarbeiter und Führungskräfte obligatorische Schulungen zu Menschenrechten am Arbeitsplatz durchzuführen“. Kurz gesagt, eine Art Regenbogenkatechismus von der Dauer von „mindestens zwei Stunden“. Der Richter empfahl dem Restaurantbesitzer, sich diesbezüglich an einen von der entlassenen Mitarbeiterin empfohlenen „Kursanbieter“ zu wenden.

Vorreiterrolle Kanadas

Dies ist keine Überraschung. Kanada ist, was LGBT-Themen anbelangt, sehr rigide. Im Jahr 2016 wurde ein Gesetzentwurf unter dem Namen C-16 verabschiedet, der das Konzept der „Geschlechtsidentität“ neben Rasse, Religion, Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung in die Grundrechte und  somit in die Gesetze zum Schutz der Menschenrechte einführte. Das entsprechende Gesetz sieht Haftstrafen für das Aufstacheln zum Hass gegen eine Person aufgrund ihrer „Geschlechtsidentität oder ihres Geschlechtsausdrucks“ vor. Einigen Medienberichten zufolge kann je nach Auslegung sogar eine Freiheitsstrafe für den „falschen“ Gebrauch des Pronomens verhängt werden. Diese Regelung geht Hand in Hand mit einer anderen Vorschrift, die im vergangenen Frühjahr verabschiedet wurde und unter der Bezeichnung Bill C-10 bekannt ist, und der zufolge persönliche Ansichten über die Gender-Ideologie strafrechtlich verfolgt werden können. Und überhaupt, in welchem Wörterbuch findet man denn bitte „nicht-binäre“ Pronomen?

Image sourceGender recognition pins croppedphoto by AWang (WMF) from Wikimedia Commons, self-published work, licensed by CC BY-SA 3.0

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