Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Finanzierung pränataler Bluttests zur Überprüfung chromosomaler Störungen durch die Krankenkassen gebilligt. Dies geschah in seiner Sitzung am 19. August. Die Tests werden ab 2022 von den Krankenkassen übernommen.
Bei den Bluttests, die ab der zehnten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können, werden Erbgutbestandteile des Kindes aus dem Blut der Mutter isoliert und auf genetische Defekte untersucht. Bisher mussten die Bluttests, die keine Regeluntersuchung bei der Schwangerschaft darstellen, auf eigene Kosten finanziert werden.
Schon heute werden 90 % der Kinder abgetrieben, bei denen in Vorsorgeuntersuchungen eine Trisomie 21 diagnostiziert wurde, berichtete CNA deutsch. Kritik an der Entscheidung des G-BA äußerten dementsprechend Vertreter der Lebensrechtsbewegung und der Katholischen Kirche.
Bischof Gebhard Fürst, Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Vorsitzender der Kommission für Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, fürchtet, dass die Tests „bald zur üblichen Schwangerschaftsvorsorge gehören ‑ und bei Trisomie‑Diagnose dann auch die Abtreibung. Dies ist ein Selektionsmechanismus, der Würde und Lebensrecht von Beginn an diametral widerspricht.“
Auch die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, kritisierte die Entscheidung:
„Die nicht-invasiven pränatalen Bluttests haben in erster Linie den Zweck, nach ungeborenen Kindern mit dem Down-Syndrom zu fahnden. (…) Die Entwicklung in anderen Ländern hat gezeigt, dass der Test sehr schnell zur Standarduntersuchung wird. In Dänemark und in Island sind mit Einführung des Tests die Abtreibungszahlen angestiegen und Kinder mit Down-Syndrom werden seither dort kaum mehr geboren.
Mit der Zulassung dieser Tests wird es künftig keinen Schutz mehr für Menschen mit Downsyndrom und anderen Diagnosen geben. Vielmehr wird ihnen mit der heutigen Entscheidung signalisiert, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nicht erwünscht sind.“
Die CDL forderte den deutschen Bundestag auf, dieser Entwicklung schnellstens entgegenzuwirken und stattdessen finanzielle Hilfen und Förderungen für Familien mit Kindern zu erarbeiten.
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