Deutsche Lebensrechtsorganisationen haben den Koalitionsvertrag der künftigen Ampel-Koalition für die weiter geplante Aufweichung des Lebensrechts scharf kritisiert.
So kommentierte der Bundesverband Lebensrecht (BVL), der mit „Mehr Fortschritt wagen“ betitelte Koalitionsvertrag sei vielmehr ein „ethischer Rückschritt“. Der Text behaupte, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken, geht aber nicht darauf ein, dass zwei Drittel bis drei Viertel der Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, von ihren Partnern dazu gedrängt wurden.
Ebenfalls beanstandet wurde, dass der Vertrag die geschlechtsspezifische Abtreibung von Mädchen und das Aussortieren und Töten kranker und behinderter Kinder ignoriert. Stattdessen werde Abtreibung zur Gesundheitsversorgung und die Schwangerschaft zur Krankheit erklärt.
Susanne Wenzel, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), verwies auf die durch den Koalitionsvertrag geduldete Ausbeutung von Frauen durch die Leihmutterschaft:
„Befremdlich ist auch, dass die Koalition die Ausbeutung und Benutzung des Körpers von Frauen als Gebärmaschinen durch die Legalisierung der Leihmutterschaft einführen will. (…) Völlig unabhängig von den Motiven ist Leihmutterschaft immer und ausnahmslos eine Ausbeutung der Frau und der reproduktiven Funktionen ihres Körpers. Frauen und Kinder sind keine Vertragsobjekte und können nicht gespendet, verschenkt oder verkauft werden.“
Das „Dreierbündnis der ‚Kultur des Todes‘” zeige sich einfallslos und nicht entwicklungsfähig.
Auch die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, griff den Koalitionsvertrag mit deutlichen Worten an. Deutschland sei „auf dem Weg in den Unrechtsstaat“.
Durch das gesetzliche Verbot friedlicher Demonstrationen werde den Lebensrechtlern die Möglichkeit genommen, auf das Unrecht der Abtreibung hinzuweisen:
„Bei Licht betrachtet gestehen die Ampelkoalitionäre damit zugleich ein, dass ihnen der Unrechtscharakter ihrer Vorhaben durchaus bewusst ist. Denn wären vorgeburtliche Kindstötungen rechtlich legitim und ethisch über jeden Zweifel erhaben, dann stellten friedliche, angemeldete Demonstration (sic!) und abweichende Meinungsäußerungen für niemanden ein Problem dar, schon gar keines, dass die Beschneidung weiterer Grundrechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit erforderlich machte. Strategien, wie sie die Ampelparteien in ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag verfolgen, kennen Deutsche bisher nur aus Diktaturen.“
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