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Leopoldina fordert erneut laxeren Embryonenschutz – Bürger können online mitdiskutieren

Leopoldina und Konrad-Adenauer-Stiftung haben eine Website eingerichtet, auf der interessierte Bürger zum Dialog rund um die mögliche Novellierung des ESchG aufgefordert werden. Der Beteiligungszeitraum endet am 28. Januar 2022.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
27 Januar, 2022
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Leopoldina fordert erneut laxeren Embryonenschutz – Bürger können online mitdiskutieren

Fotorechte: lunar caustic, flickr.com.

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Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat sich erneut dafür ausgesprochen, den gesetzlichen Embryonenschutz zu lockern, um „hochrangige Forschungsziele“ verfolgen zu können.

Die Forderung betrifft die Nutzung von Embryonen, die bei Kinderwunschbehandlungen in vitro geschaffen und nicht mehr eingepflanzt wurden, aber derzeit aufgrund des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) nicht zur Forschung verwendet werden dürfen. Das ESchG gilt seit dem Jahr 1990.

Die Leopoldina begründet ihren Vorstoß damit, dass es nach internationaler Auffassung eine Reihe wichtiger Fragen gebe, die nur durch die Embryonenforschung beantwortet werden könnten. Hierzu zählt sie die Behandlung von Diabetes, Arthrose, Herzinfarkten und Schlaganfällen sowie die Verbesserung der Fortpflanzungsmedizin.

Die Akademie betonte auch, dass in den Ländern Israel, Schweden, Großbritannien, Dänemark, den USA und Japan die Forschung an Embryonen bis zum 14. Tag nach der Befruchtung erlaubt sei.

Dass deutsche Forscher aus diesem Grund Embryonen aus diesen Ländern importieren müssten, um dann an ihnen zu forschen, sei eine „Doppelmoral“, sagte Horst Dreier, Leopoldina-Mitglied und Rechtsphilosoph der Universität Würzburg, auf einer Podiumsdiskussion der Leopoldina zu der Frage.

Die katholische Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl von der Universität Augsburg, Mitglied im Deutschen Ethikrat, argumentierte dagegen, dass das menschliche Leben ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle geschützt werden muss. Ab diesem Zeitpunkt komme dem menschliche Em­bryo die Menschenwürde und das Lebensrecht zu.

Schlögl-Flierl erklärte weiter, dass die Schutzwürdigkeit der Embryonen vor der Forschungsfreiheit stehe. In Bezug auf die nicht mehr eingepflanzten Embryonen sagte sie, man müsse alles tun, um dem ursprünglichen Grund ihrer Herstellung – nämlich der Fortpflanzung – gerecht zu werden. Auch sollten die Anstrengungen im Hinblick auf Adoptionen verstärkt werden. „Und im Forschungsbereich sollten alle Alternativen ausgeschöpft werden.“

Auch aus dem kirchlichen Umfeld kommt Kritik an den Vorstößen der Leopoldina. So hatte sich Mitte 2021 der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst, der Vorsitzende der Bioethikkommission der Deutschen Bischofskonferenz, in einem Interview gegen die Aufweichung des Embryonenschutzes ausgesprochen (IFamNews hatte berichtet).

Die Leopoldina hat gemeinsam mit der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung eine Website eingerichtet, auf der interessierte Bürger zum Dialog rund um die mögliche Novellierung des ESchG aufgefordert werden: https://www.fortpflanzungsmedizin-diskutieren.de/. Der Beteiligungszeitraum endet am 28. Januar 2022.

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Tags: EmbryonenschutzgesetzGebhard FürstKerstin Schlögl-FlierlLeopoldina
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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