Deutsches Gericht bestätigt: Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Der Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung käme einem Medikamentenmissbrauch gleich. Ein Kölner Gericht hatte zuvor ebenso entschieden.
Der Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung käme einem Medikamentenmissbrauch gleich. Ein Kölner Gericht hatte zuvor ebenso entschieden.
Gericht verweist mit Urteil an Sterbehilfeorganisationen
Bloomberg News hat eine Untersuchung durchgeführt, die Bedenken hinsichtlich der Finanzierung einer Organisation namens DKT International durch hochkarätige...
© 2022 IFN – International Family News - All Rights Reserved.
© 2022 IFN – International Family News - All Rights Reserved.