„Ja zur IVF für alleinstehende, lesbische und transsexuelle Frauen“. Gesagt, getan. Was Pedro Sánchez, der Präsidenten der spanischen Regierung, vergangenen Monat angekündigt hatte, ist nun Wirklichkeit geworden. Nach Frankreich hat nun auch das iberische Land ein Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit der medizinisch unterstützten Fortpflanzung auf alleinstehende und lesbische Frauen ausweitet. Darüber hinaus schließt Spaniens Beschluss auch transsexuelle Frauen ein.
„Unsere Werte ausbauen“
Gesundheitsministerin Carolina Darias unterzeichnete den Erlass, mit dem die Kriterien ‚sexuelle Identität‘ und ‚Familienstand‘ der Antragsteller abgeschafft wurden. „Am heutigen Tag sind Rechte wiederhergestellt worden, die niemals hätten abgeschafft werden dürfen“, sagte Darias laut EuropaToday und fügte hinzu: „Es geht darum unsere Rechte und Wertvorstellungen zu schützen und auszubauen sowie ein klares Bekenntnis zur Solidarität zu bekunden. Unser Ziel ist es, die Wiederherstellung der Rechte durch ein allgemein zugängliches öffentliches Gesundheitswesen fortzusetzen.“
Kampf ist seit 2014 im Gange
Das Gesetz über die erweiterte medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist ein Zugpferd der linksextremen Partei Podemos, die Teil der derzeitigen Regierungskoalition in Spanien ist. Eine Gesetzesänderung der damals von der Partido Popular geführten Regierung im Jahr 2014 beschränkte den Zugang zu dieser Behandlung auf heterosexuelle Frauen mit einem Partner und nachgewiesenen Fertilitätsproblemen. Trotz der damals verabschiedeten Einschränkung haben in den vergangenen Jahren die meisten autonomen Gemeinschaften Spaniens die In-Vitro-Fertilisation Frauen ganz unterschiedlicher sexueller Orientierung und unabhängig von ihrem Fruchtbarkeitsstatus angeboten.
Der erste Schritt im Jahr 2018
Die Situation begann sich 2018 auf nationaler Ebene parallel zum Regierungswechsel zu ändern. Die damalige Gesundheitsministerin Carmen Monton kündigte einen Bericht über medizinisch unterstützte Fortpflanzung an. Das Dokument hatte jedoch keinen juristischen Wert, so dass es die folgenden drei Jahre unbeachtet blieb. Der Wendepunkt trat erst in den letzten Tagen mit der Verordnung ihres Nachfolgers im Ministerium, Darias, ein, der zufolge das Leistungsangebot des nationalen Gesundheitssystems geändert wurde.
Sánchez und die Kommerzialisierung der Frau
Zu Beginn der zweiten Legislaturperiode Sánchez, im Januar 2020, legte die Koalition ein Programm vor, das ein Kapitel zur Frauenpolitik enthielt. Darin heißt es: „Unsere Gesetzgebung verbietet, entsprechend den Empfehlungen des Europäischen Parlaments, die reproduktive Ausbeutung. Gebärmutter-Vermietungen untergraben die Rechte der Frauen, insbesondere der sozial schwächsten, indem sie deren Körper und reproduktive Funktionen zu einer Ware erklären. Deshalb werden wir gegen die Agenturen vorgehen, die diese Praxis anbieten, obwohl sie wissen, dass sie in unserem Land verboten ist“. Ohne Zweifel waren dies lobenswerte Absichten. Doch die Verfasser dieses Schriftstücks, die zu Recht und mit Nachdruck betonten, dass die Gebärmutter zur Miete eine Kommerzialisierung des weiblichen Körpers darstellt, bedachten mit keinem Wort die Kinder: ihren Anspruch auf Eltern, ihr Recht, nicht zu einer Laune der Erwachsenen zu werden. Inzwischen ist der Grund für die fehlende Erwähnung des Kindes in diesem Regierungsprogramm möglicherweise klar geworden.