Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Verurteilung eines dänischen Arztes wegen Beihilfe zum Suizid bestätigt.
Der mittlerweile pensionierte Arzt Sven Lings ist Gründer einer Organisation für assistierten Suizid und hatte im Jahr 2017 in einem Radio-Interview erwähnt, er habe einer Person beim Selbstmord geholfen. Im Zuge der Ermittlungen wurde er angeklagt, in zwei Fällen Beihilfe zur Selbsttötung und in einem Fall versuchte Beihilfe zur Selbsttötung geleistet zu haben. Zwei Personen hatte er zur Selbsttötung geeignete Mittel verschrieben und einer Person dazu geraten, eine Überdosis von Medikamenten einzunehmen und sich eine Plastiktüte über den Kopf zu ziehen. Zwei der drei Personen starben, eine überlebte und erholte sich vollständig. Lings war vor dänischen Gerichten zu 60 Tagen Haft verurteilt worden. Die Strafe war aufgrund seines hohen Alters allerdings ausgesetzt worden.
Lings wandte sich wegen seiner Verurteilung an den EGMR mit der Begründung, sein Recht auf freie Meinungsäußerung sei durch die Verurteilung verletzt worden. Unabhängig von den drei Fällen hatte Lings auf seiner privaten Website eine Anleitung zum Suizid veröffentlicht, die detailliert rund 300 mögliche Medikamente mit der zur Selbsttötung erforderlichen Dosis aufführt. Diese allgemeine Veröffentlichung ist vor dem dänischen Gesetz legal, nicht aber die konkrete persönliche Beihilfe, für die Lings verurteilt worden war.
Der EGMR erklärte die Verurteilung durch die dänischen Gerichte daher für rechtmäßig. Das von den dänischen Gerichten verhängte Strafmaß sei angemessen gewesen, eine Verletzung des Rechts auf Meinungsäußerung sei nicht gegeben.
Ferner äußerte der EGMR, dass es nach der Europäischen Menschenrechtskonvention „kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“ gebe. Das gelte auch für konkrete Informationen und Unterstützung.
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