Mit 61,4 Prozent haben die Schweizer bei einem Volksentscheid für die „Ehe für alle“ gestimmt. Das Gesetz tritt nach Angaben der Justizministerin Karin Keller-Sutter zum 1. Juli 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können eingetragene Partnerschaften in staatliche Ehen umgewandelt werden.
Das Ja zur “Ehe für alle” sei “eine “Form der Anerkennung durch die Gesellschaft”, sagte die Ministerin. Der Staat solle Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privatleben zu gestalten haben.
Die Schweizer Bischöfe hatten sich im Vorfeld gegen die Abstimmung ausgesprochen. In einer Erklärung vom 3. September hatten die Bischöfe geschrieben, „dass es für gleichgeschlechtliche Paare vorteilhafter wäre, wenn die geltende Gesetzgebung im Hinblick auf die registrierte Partnerschaft angepasst würde, anstatt eine ‚Ehe für alle‘ einzuführen“.
Der Bischof von Lugano, Valerio Lazzeri, hatte die Erklärung von Anfang September in einer weiteren Stellungnahme vom 10. September noch weiter ergänzt:
„Die katholische Kirche ist heute nur ein Teil der komplexen Gesellschaft, in der wir leben. Sie erhebt nicht den Anspruch, ihre Vorstellung von Familie und Ehe allen aufzuzwingen. Sie hat nichts dagegen einzuwenden, dass der Staat gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zunehmend einen angemessenen Rechtsschutz gewährt. Dennoch kann sie sich nicht der Aufgabe entziehen, ihre Stimme zu dem zu erheben, was ihr am Herzen liegt, das heisst, zu dem, was ihr im Lichte des Wortes Gottes als authentisch menschlich und unveräusserlich erscheint. Ebendies hindert sie daran, die Gesetzesvorlage zu befürworten.“
Seit der Abstimmung haben sich die Schweizer Bischöfe nicht noch einmal zur Thematik geäußert.
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