Der Nationalrat in der Schweiz hat einen Vorstoß einer grünen Abgeordneten abgelehnt, Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Der Eingriff ist seit 2002 in den ersten zwölf Wochen erlaubt, wenn die Frau geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet, wie Der Standard berichtet. Die Gegner der Initiative argumentierten, dass es seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit einer Abtreibung keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe und die geltende Fristenregelung sich bewährt habe.
In Österreich ist eine Abtreibung seit 1. Jänner 1975 straffrei – allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Geregelt wird dies im Strafgesetzbuch. In den ersten drei Monaten darf die Schwangerschaft nach ärztlicher Beratung beendet werden. Keine zeitliche Beschränkung gibt es etwa dann, wenn “eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt” sein wird.
In den USA plant der Bundesstaat Florida, Abtreibung nach der sechsten Woche zu verbieten, was bisher von der US-Regierung verurteilt wird.
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