Bürger der Europäischen Union können noch bis zum 13. Februar Eingaben zur geplanten Anerkennung der Leihmutterschaft und gleichgeschlechtlicher Ehen in den EU-Staaten machen. Die Bürger-Rückmeldungen können eingebracht werden unter: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12878-Grenzuberschreitende-familiare-Situationen-Anerkennung-der-Elternschaft_de.
Aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen innerhalb der europäischen Unionsländer wird die Elternschaft eines Landes nicht zwingend von einem anderen Land anerkannt. Dies umfasst insbesondere gleichgeschlechtliche „Ehen“ und durch Leihmutterschaft geborene Kinder. Die von der EU-Kommission eingebrachte Anerkennung der Elternschaft in diesen Fällen würde bestehende nationale Verbote der Leihmutterschaft oder gleichgeschlechtlicher Ehen in den EU-Ländern unterlaufen.
Dementsprechende Kritik wurde von der Föderation der katholischen Familienverbänden Europas (FAFCE) laut: „Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt nicht nur die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit von Frauen, die als Leihmütter eingesetzt werden, sondern auch von Kindern, die Opfer vom Menschenhandel werden. Eine solche Praxis steht in völligem Widerspruch zum Wohl des Kindes, wird jedoch in der Initiative der Europäischen Kommission zum Grundpfeiler.“
Die Anerkennung tritt in Kraft, wenn der Vorschlag einstimmig von allen Mitgliedsländern angenommen wurde.
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