[Dieser Artikel erschien ursprünglich am 24. April 2020 in SALVO (www.salvomag.com); er wird hier mit Erlaubnis des Urhebers wiedergegeben. – Hrsg.]
Seit Anfang letzter Woche haben Patienten, die an fortgeschrittener Demenz leiden, in den Niederlande Grund zur Sorge. Das Oberste Gericht des Landes hat entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, einem vorherigen Sterbehilfegesuch eines Patienten nachzukommen, auch wenn der Patient nicht mehr den Wunsch äußert, sterben zu wollen. [1]
Das Urteil bezieht sich auf die im Jahr 2016 erfolgte Tötung einer 74-jährigen Frau, bei der vier Jahre zuvor Alzheimer diagnostiziert worden war. Damals hatte die Frau den Wunsch geäußert, durch Euthanasie sterben zu wollen, bevor sie in ein Pflegeheim eingewiesen werden müsse, doch erklärte sie auch, die Entscheidung treffen zu wollen, „solange ich noch bei Sinnen bin und wenn ich denke, dass die Zeit reif dafür ist“. Sie gab keinen genauen Zeitpunkt an, aber nichtsdestotrotz waren sowohl ihr Arzt als auch ihre Familie der Meinung, dass ihre frühere Patientenverfügung gelten solle. Der Frau wurde ein Beruhigungsmittel in den Kaffee gemischt, um sie bewusstlos zu machen, aber sie erwachte mitten in dieser Prozedur und musste festgehalten werden, damit der Arzt den Vorgang beenden konnte. Das niederländische Gericht erachtete das Vorgehen des Arztes als zulässig, wies allerdings darauf hin, dass derartige Prozeduren lediglich in Fällen „unerträglichen und endlosen Leidens“ und mit Zustimmung von mindestens zwei Ärzten durchgeführt werden dürfen.
Die Niederlande waren 2002 das erste Land der Welt, in dem Sterbehilfe legalisiert wurde. Die geltenden Richtlinien besagen, dass Sterbehilfe nur in Fällen von „unerträglichem Leiden“ und bei Patienten, bei denen zweifelsfrei keine Besserungschancen bestehen, durchgeführt werden darf. Seitdem haben Berichte über Sterbehilfe bei demenzkranken Patienten von Jahr zu Jahr zugenommen [2], doch betrachten Ärzte Sterbehilfegesuche von Patienten mit fortgeschrittener Demenz aus ersichtlichem Grund mit Skepsis, denn man kann nicht mit Sicherheit feststellen, ob die Sterbehilfe tatsächlich noch dem Willen des Patienten entspricht.
Dieser Fall ereignet sich zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt, denn momentan hat sich der Großteil der Welt aufgrund der Verbreitung von COVID-19 in gewissem Maße abgeschottet, um „die Verletzlichsten zu schützen“. Zu den „Verletzlichsten“ gehören kranke Menschen, und meistens handelt es sich dabei um ältere Menschen. Aus diesem Grund haben wir in den Vereinigten Staaten unserer nationalen Wirtschaft – und dem Lebensunterhalt und dem Leben vieler Menschen – schweren Schaden zugefügt. Und doch scheint die allgemeine Definition von „am verletzlichsten“ noch auszustehen. Einerseits tragen viele Menschen Gesichtsmasken, bleiben zu Hause, meiden Arbeitsplätze und Gotteshäuser usw., um die Gesundheit älterer Menschen nicht zu gefährden. Andererseits wurde in einem Land gerade die Tötung „der Verletzlichsten“ legalisiert – alter und kranker Menschen, deren Gehirne im wahrsten Sinne des Wortes geschädigt sind. Warum sorgen wir uns um den Schutz einiger alter und dementer Menschen, aber nicht aller? Warum sind es manche Leben wert, geschützt zu werden, während andere beendet werden können oder sollten? Warum ist es in Michigan während der COVID-19-Krise nahezu unmöglich, Gartenarbeit zu verrichten, jedoch gelten Abtreibungen weiterhin als „lebenserhaltend“? [3]
Das soll nicht heißen, dass wir die Ausgehbeschränkungen missachten oder überhaupt keine Maßnahmen ergreifen sollten, um die anfälligsten Menschen zu schützen. Nur, dass im Fall von COVID-19 sowohl die USA als auch viele andere Nationen weltweit drastische Maßnahmen ergriffen haben, die sich auf das Leben unzähliger Menschen auswirken – und zweifellos einige Menschenleben kosten werden -, um Menschen vor einer Krankheit zu schützen, die bisher weitaus weniger Todesopfer verzeichnet, als jedes Jahr durch Hunger [4] oder bei Autounfällen [5] sterben. Und doch ist es zur gleichen Zeit vielerorts noch immer erlaubt, eine Abtreibung zu verlangen, und jetzt sogar Sterbehilfe bei Patienten zu leisten, die nicht mehr in der Lage sind, ihrem eigenen Tod zuzustimmen.
Wenn der Mensch anfängt, Gott zu spielen und darüber zu entscheiden, wer leben und wer sterben soll, werden wir sicher derartig eklatante und tragische Widersprüchlichkeiten miterleben. Denn letztlich prägt unsere sündhafte Natur auch unsere Definitionen, so dass Ausdrücke wie „die Verletzlichsten“ oder „das Recht der Frau, frei zu entscheiden“ oder „in Würde sterben“ an Bedeutung verlieren, oder vielmehr die Bedeutung annehmen, die ein jedes Individuum ihnen zuschreibt. „Die Weisheit der Welt ist Torheit vor Gott“, warnte der Apostel Paulus.
Gewiss, diese Welt ist eine gefallene Welt, in die Sünde und somit Tod eingedrungen ist. Und manchmal ist der Mensch gezwungen, Entscheidungen über Leben oder Tod zu treffen, beispielsweise ob man in den Krieg ziehen oder wann man die Behandlung bei Patienten im vegetativen Zustand einstellen soll. Doch besteht ein großer und bedeutender Unterschied zwischen dem Abbruch einer ärztlichen Krankenbehandlung und der Verabreichung neuer Medikamente, um den Tod des Patienten herbeizuführen. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man einem Kind, deren Eltern wissen, dass es nicht überleben wird, trotzdem die Möglichkeit gibt, auf die Welt zu kommen und die Welt wieder zu verlassen, und somit die Würde dieses Kindes, egal wie hilflos es auch sein mag, als Person zu respektieren, oder ob man dieses Kind abtreibt, weil das winzige Leben als zu sehr beschädigt erachtet wird, um schützenswert zu sein..
Lasst uns hoffen und beten, dass wir uns auf eine Welt zurückbesinnen, in der die Menschheit die eigenen Grenzen erkennt und Leiden erträgt anstatt es durch einen vorzeitigen Tod zu beenden versucht, und den Wert des Lebens vom Moment der Empfängnis bis hin zum natürlichen Tod achtet.
[1] BBC, “Euthanasia: Dutch court expands law on dementia cases” (21. April 2020), siehe: https://bbc.com/news/world-europe-52367644.
[2] Andrew Bomford / Estelle Doyle, “Wanting to die at ‘five to midnight’ – before dementia takes over,” BBC (30. Januar 2019), siehe: https://bbc.com/news/stories-47047579.
[3] Micaiah Bilger, “Michigan Gov. Gretchen Whitmer ‘Bans Gardening’ During Lockdown, Lets Abortion Clinics Kill Babies,” LifeNews (21. April 2020), siehe: https://lifenews.com/2020/04/21/michigan-gov-gretchen-whitmer-bans-gardening-during-lockdown-lets-abortion-clinics-kill-babies/.
[4] “The Facts: What You Need to Know About Global Hunger,” Mercy Corps (1. Oktober 2018), siehe: https://mercycorps.org/blog/quick-facts-global-hunger.
[5] “Road Safety Facts,” siehe: https://asirt.org/safe-travel/road-safety-facts/, aufgerufen am 22. April 2020.
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