Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines LGBT-Aktivisten wegen Diskriminierung abgelehnt.
Der LGBT-Aktivist Gareth Lee hatte 2014 bei einer Bäckerei im nordirischen Belfast eine Torte mit dem Schriftzug „Support Gay Marriage“ (Unterstützt die Homo-Ehe) bestellt. Die Bäckerei hatte den Auftrag mit dem Verweis auf ihr christliches Bekenntnis abgelehnt. Es folgte ein Rechtsstreit, den der Bäcker 2018 vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs gewann. Das Gericht hatte entschieden, dass die Ablehnung sich lediglich auf die Botschaft des Schriftzugs, nicht aber auf die sexuelle Orientierung des Auftraggebers bezogen hatte.
Vor dem EGMR argumentierte Lee, er sei in mehreren Rechten, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden, beschnitten worden.
Der EGMR wies die Klage nun aber als unzulässig ab: Lee habe sich bei seinem Rechtsstreit vor dem Obersten Gerichtshof nicht auf die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention bezogen. Der EGMR könne sich nicht in die nationale Gerichtsbarkeit einmischen, solange Lee nicht alle innerstaatlichen Rechtsmittel geltend gemacht habe.
Ein Sprecher des Christian Institute, welches die Bäckerei in dem Rechtsstreit unterstützt hatte, lobte die Entscheidung: Es seien gute Nachrichten für die Meinungsfreiheit.
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