England: Geschlechtsumwandlung für Jugendliche unter 16 Jahren nun doch erlaubt

Berufungsverfahren in Großbritannien kippt Urteil zum Schutz von Minderjährigen

Auch in Italien herrschte Freude über die Nachricht, dass ein britisches Gericht Keira Bell in ihrem Fall gegen die Tavistock-Klinik Recht zugesprochen hatte.

Die Vorgeschichte ist hinlänglich bekannt. Keira Bell, heute eine junge Frau, war noch minderjährig, als sie sich an die Tavistock-Klinik wandte, die auf die medizinische und chirurgische Behandlung zur so genannten „Geschlechtsangleichung“ spezialisiert ist. Keira strebte die Umwandlung von Frau zu Mann an.

Nach ein paar kurzen Gesprächsterminen, um festzustellen, wie überzeugt und motiviert sie war, wurde der 16-jährigen Keira die „Standardbehandlung“ verschrieben: Hormonelle Pubertätsblocker und massive Testosteronverabreichungen, bis hin zur doppelten Mastektomie im Alter von 20 Jahren. Im Jahr 2020 bereute die junge Frau ihre Entscheidung, begann eine Umkehrbehandlung und reichte Klage gegen die Klinik ein. Der Vorwurf an die behandelnden Ärzten lautete, voreilig und oberflächlich gehandelt zu haben hinsichtlich der körperlichen und psychischen Eingriffe an dem jungen Mädchen, das – obwohl es offenbar keine Zweifel hatte – zum Zeitpunkt der Behandlung noch minderjährig war.

Keira gewann die Klage. Doch wie abzusehen war, hat die Tavistock-Klinik gegen das Urteil Berufung eingelegt: Denn die Klinikleitung muss wohl gedacht haben, wenn Bell aus der Sache als Gewinner hervorgeht, dann hieße dies in Zukunft auf üppige Einkünfte verzichten zu müssen, die man mit zahlreichen weiteren Patienten erzielen könnte.

Vor einigen Tagen gab das Berufungsgericht der Klage von Tavistock statt mit der Begründung, Richter dürften nicht in die Geschlechtsumwandlungsentscheidung eines Teenagers eingreifen, sondern die Beurteilung der behandelnden Ärzte sei ausreichend. Anders gesagt: Die Ärzte, die Bell behandelt hatten, hatten damals richtig gehandelt. Damit hat’s sich. Und vor allem dürfen sie die gleiche ärztliche Behandlung in Zukunft auch anderen Patienten anbieten.

Das ist sehr besorgniserregend. Minderjährige, sogar unter 16 Jahren, können diese „Behandlungen“ in Anspruch nehmen, gemäß dem (unanfechtbaren?) Ermessen der Ärzte. Als ob Kinder so grundlegende, tiefgreifende und unwiderrufliche Entscheidungen wirklich selber treffen könnten.

Offenbar spielt es keine Rolle, was in Absatz 3 der Einleitung des Urteils des britischen Berufungsgerichts festgestellt wird: The treatment of children for gender dysphoria is controversial. Medical opinion is far from unanimous about the wisdom of embarking on treatment before adulthood. The question raises not only clinical medical issues but also moral and ethical issues, all of which are the subject of intense professional and public debate, sprich: „Die Behandlung von Geschlechtsdysphorie bei Kindern ist umstritten. Die Mediziner sind sich keineswegs einig, ob es sinnvoll ist, eine Behandlung vor dem Erwachsenenalter zu beginnen. Das Thema wirft nicht nur klinische und medizinische, sondern auch moralische und ethische Fragen auf, die in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert werden“.

Die Tatsache, dass pubertätshemmende Medikamente, die sich noch im Versuchsstadium befinden, in vielen Fällen zu selbstverletzendem oder sogar selbstmörderischem Verhalten führen können, spielt keine Rolle.

Eben sowenig spielt es eine Rolle, dass seriöse wissenschaftliche Studien anerkannter Einrichtungen schwerwiegende Risiken für die körperliche und geistige Gesundheit infolge einer „Geschlechtsangleichung“, selbst bei Erwachsenen, aufgezeigt haben.
Und es ist auch egal, dass in anderen europäischen Ländern, z. B. in Schweden, die Einnahme solcher Präparate wegen der damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Kinder unter 16 Jahren verboten ist.

Wenn Geld und Ideologie im Spiel sind, spielt das alles keine Rolle mehr.

Auch in Italien ist für die Einnahme von pubertätshemmenden Medikamenten die ärztliche Aufsicht ausreichend und wird sogar empfohlen. Ob Pfund oder Euro, pecunia non olet, Geld stinkt nicht.

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