Am 17. Juni übergab Msgr. Paul Richard Gallagher, Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten des vatikanischen Staatssekretariats (in der Praxis der Außenminister des Heiligen Stuhls), dem Ersten Botschaftsrat der italienischen Botschaft beim Heiligen Stuhl eine sogenannte „Verbalnote“, d.h. eine in der dritten Person geschriebene und nicht unterschriebene formelle Mitteilung, die den „Zan-Einzeltext“ radikal bestreitet. Der Text „Zan“ ist der pro-Gender-Gesetzesentwurf Italiens, das seit November 2020 diskutiert wird.
Dies meldete heute die italienische Zeitung Corriere della Sera, die von einem Dokument berichtete, das „nüchtern“ und „auf dem Boden des Gesetzes“ verfasst wurde.
Der Corriere berichtet über die entscheidende Passage des vatikanischen Dokuments: „Einige der derzeitigen Inhalte des Gesetzesvorschlags, der vom Senat geprüft wird, reduzieren die Freiheit, die der katholischen Kirche durch Artikel 2, Absatz 1 und 3 der Vereinbarung zur Revision des Konkordats garantiert wird.“
Die Bedeutung dieser Notation muss hervorgehoben werden. Der Heilige Stuhl stellt mit der Note das mit Italien geschlossene Konkordat direkt in Frage, das die Präsenz der katholischen Kirche in Italien regelt. Dieses Konkordat würde mit der Unterzeichnung des Gesetzes und der Einschränkung der Freiheit der Katholischen Kirche gebrochen werden. Wenn Italien den „Zan-Text“ genehmigen würde, bräche es die grundlegende Vereinbarung mit dem Vatikan und würde de iure und de facto die Religionsfreiheit der katholischen Kirche in Italien verletzen: In Sachen Religionsfreiheit.
Der Corriere definiert die Intervention des Vatikans als „einen Akt ohne Präzedenzfall in der Geschichte der Beziehungen zwischen den beiden Staaten“ (mit dem Zusatz „oder zumindest ohne öffentlichen Präzedenzfall“) und bezeichnet es als „dazu bestimmt, Kontroversen und Fragen aufzuwerfen“. Warum? Denn, so der Autor, „niemals […] hat die Kirche in Ausübung der in den Lateranverträgen (und deren späteren Änderungen, wie in diesem Fall) vorgesehenen Befugnisse in den Prozess der Verabschiedung eines italienischen Gesetzes eingegriffen.“
Die Intervention des Vatikans wird Konsequenzen haben. Selbst das Mainstream-Medien Organ Corriere gesteht ein, dass es sich weder um eine Unrechtmäßigkeit noch um einen unzulässigen Eingrif handelt. Der Heilige Stuhl hat in der Tat das Recht auf eine formale Geste dieser Art, was durch das Konkordat abgesichert ist. Es ist Italien, das dieses Recht dem Heiligen Stuhl formell anerkennt. Und zwar in seiner eigenen Verfassung.
Es handelt sich dabei nämlich um die so genannten „Lateranverträge“, die zwischen dem damaligen Königreich Italien und dem Heiligen Stuhl am 11. Februar 1929 unterzeichneten Vereinbarungen, die, obwohl sie 1984 einer Revision unterzogen wurden, die Beziehungen zwischen der Italienischen Republik und dem Heiligen Stuhl regeln. Diese Vereinbarungen wurden in die italienische Verfassung von 1948 in Artikel 7 aufgenommen. Kurz gesagt, sie können nicht umgangen werden, wenn die italienische Verfassung nicht geändert wird.
Die Pakte zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien, in der Revision von 1984, sichern der Kirche „die Freiheit der Organisation, der öffentlichen Ausübung des Gottesdienstes, der Ausübung des Lehramtes und des bischöflichen Amtes“ zu und garantieren „den Katholiken und ihren Vereinigungen und Organisationen die volle Freiheit der Versammlung und der Äußerung des Gedankens durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung“. Aber dies sind, wie ausführlich dokumentiert wurde, genau die Freiheiten, die ein mögliches Zan-Gesetz stark einschränken würde.
Die katholische Kirche ist daher völlig im Recht, wenn sie Italien bittet, nicht weiter einen Weg zu beschreiten, der die bestehenden Pakte, die die Freiheiten konkurrieren, ernsthaft verletzen würde.
Indem der Heilige Stuhl sein volles Recht ausübt, tröstet er außerdem zahllose Italiener, die sich öffentlich gegen das „Zan-Gesetz“ positioniert und an den italienischen Senat appelliert haben. Der Text würde den bestehenden Pakt zwischen Italien und seinen Bürgern ernsthaft verletzen, und die Rechte der Bürger, zu denen die in der Verfassung des italienischen Staates verankerten Rechte auf Religionsfreiheit, Gedankenfreiheit, Meinungsfreiheit und Organisationsfreiheit gehören, verletzen.
Das legitime und gerechtfertigte Vorgehen des Heiligen Stuhls zielt natürlich darauf ab, der katholischen Kirche in Italien die Freiheiten zu garantieren, die ihr die italienische Verfassung garantiert, aber es trägt auch dazu bei, allen italienischen Bürgern die Freiheiten zu garantieren, die ihnen die italienische Verfassung garantiert, unabhängig davon, ob sie Katholiken, Nichtkatholiken, Gläubige anderer Religionen oder Atheisten sind.
Die „Verbalnote“ des Heiligen Stuhls ist, kurz gesagt, eine katholische Geste, die die Freiheiten aller verteidigt. Es ist eine exquisit politische, ernste, und säkulare Geste, und der heutige Tag ist buchstäblich historisch: universell, säkular, vernünftig, frei.
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