Deutsche Bischöfe: „Einer Normalisierung der Suizidassistenz darf keinesfalls Vorschub geleistet werden.“

Die Bischöfe werben für eine bessere Suizidprävention und eine gesetzlich gestärkte Hospiz- und Palliativarbeit.

Zwei deutsche Bischöfe haben sich im Namen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gegen eine Normalisierung der Beihilfe zum Suizid durch den deutschen Gesetzgeber ausgesprochen. Hintergrund ist die 1. Lesung im Deutschen Bundestag zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz am 24. Juni. Die gesetzliche Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar 2020 nötig geworden.

In dem aktuellen Statement warben Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), Vorsitzender der Glaubenskongregation der DBK und Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), Vorsitzender der Kommission für caritative Fragen der DBK, für eine bessere Suizidprävention und eine gesetzlich gestärkte Hospiz- und Palliativarbeit:

„Sowohl in der Forschung als auch in der Praxis erweist sich, welch große Rolle hier eine gute Suizidprävention und ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima spielen. Wir werben daher aus Anlass der derzeitigen Beratungen der Gruppenanträge im Deutschen Bundestag dafür, mindestens gleichzeitig, besser vorrangig Angebote der Suizidprävention sowie der Hospiz- und Palliativarbeit gesetzlich zu stärken. Die Menschen in unserem Land müssen sich in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gut aufgehoben wissen. Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden.“

Die beiden Bischöfe forderten weiter, dass kirchliche Einrichtungen nicht zur Mitwirkung am Suizid verpflichtet werden sollen:

„Eine Situation, in der ein älterer oder kranker Mensch eher einen assistierten Suizid wählt und dafür eine gute Infrastruktur vorfindet, als sich vertrauensvoll in qualifizierte Pflege zu begeben und wirkungsvolle Unterstützung anzunehmen, ist für die Kirche und ihre Caritas nicht tragbar und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein. (…) „Wir halten es daher auch für sehr wichtig, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, die Duldung von assistiertem Suizid in ihren Räumlichkeiten auszuschließen und dies ihren Bewohnenden (sic!) von vorneherein zusagen zu können.

Einer Normalisierung der Suizidassistenz dürfe keinesfalls Vorschub geleistet werden, so die Bischöfe.

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