Das Gericht Nr. 6 von Fuenlabrada ordnet die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Verantwortlichen der Ausstellung an, die dem CAS-Kollektiv (Colectivo de Artistas del Sur) angehören, nachdem die spanische Stiftung christlicher Anwälte (Fundación Española de Abogados Cristianos) Klage eingereicht hat.
Beschwerde beigefügt
Die Anwaltsvereinigung wirft den Tätern ein mögliches Verhöhnungsdelikt vor. Der Richter in dieser Rechtssache ist der Ansicht, dass “der Sachverhalt, der sich aus dem oben genannten Verfahren ergibt, Merkmale aufweist, die das Vorliegen einer Straftat vermuten lassen”. Ana Antón, Anwältin von Christian Lawyers, begrüßt die Entscheidung und versichert, dass “das CAS-Kollektiv, das diese Ausstellung durchgeführt hat, ein Verbrechen der Verhöhnung begangen haben könnte. Wir haben die Nase voll davon, dass dort, wo die Linke an der Regierung ist, öffentliche Gelder verwendet werden, um diese Art von Angriffen zu finanzieren, was ebenfalls ein Verbrechen ist. Das werden wir nicht zulassen”.
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