Finnland wird zu einem Fallbeispiel, einem sehr schlimmen Fall von Verletzung der Religionsfreiheit und des Gewissens im Namen des neuen Obskurantismus, der die LGBT+-Ideologie zur gezielten Erpressung von Menschen einsetzt. Doch wenn man den Bogen überspannt, so muss er endlich zerbrechen. Am Freitag, den 28. Mai, veröffentlichte RealClear Politics einen bemerkenswerten offenen Brief, in dem sich eine Reihe von führenden Köpfen der USA an die USCIRF, die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit, wenden.
In dem Brief werden die Vereinigten Staaten kategorisch aufgefordert, auf Grundlage international geltender Gesetze einzugreifen und den Staatsanwalt zu sanktionieren, der Finnlands Bürger, Politiker und Bischöfe tyrannisieren zu können meint. Es ist ein (auf eine gute, ja sehr gute Art) beispielloser und kulturell wichtiger Präzedenzfall.
Unter den Unterzeichnern findet man einen der brillantesten Köpfe unserer Zeit, Robert P. George, Jurist, politischer Philosoph, ernsthafter Verteidiger des Naturrechts, ohne sich jemals dessen zu schämen und immer im Mittelpunkt zahlreichen Initiativen von enormer Tragweite.
Der Brief wurde auch von Mary A. Glendon unterschrieben, die 1995 die vatikanische Delegation bei der vierten UN-Weltfrauenkonferenz in Peking (bei der das „Recht auf Abtreibung“ weltweit propagiert wurde) leitete. 2000 wurde sie Vorsitzende der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften, 2002 trat sie in den Präsidentenrat für Bioethik von George W. Bush jr. ein. Von 2007 bis 2009 war sie US-Botschafterin beim Heiligen Stuhl. 2009 lehnte sie eine Ehrung durch die katholische Universität Notre Dame in South Bend, Indiana, ab, weil Barack Obama, ein großer Befürworter des „Rechts auf Abtreibung“, eingeladen worden war, die Zeremonie zu leiten. Seit 2014 ist sie Mitglied des Aufsichtsrates der Päpstlichen Kommission zur Berichterstattung über das IOR [Institut für religiöse Werke, besser bekannt als Vatikanbank]. Im Jahr 2020 berief Außenminister Mike Pompeo sie zur Leiterin der Kommission für unveräußerliche Rechte: ein bedeutendes, von der Trump-Administration gewolltes Projekt, das leider von Präsident Joe Biden zerschlagen wurde. Ihre Aufgabe war es, Ordnung zu schaffen und die „Kreativität“ zu durchleuchten, mit der die heutige Gesellschaft versucht, jeden individuellen Impuls und jede ideologische Laune in unantastbare Rechte zu verwandeln, während die unveräußerliche Natur täglich mit Füßen getreten wird.
Der Brief bezieht sich auch auf den „Global Magnitsky Act“ (offiziell: Russia and Moldova Jackson-Vanik Repeal and Sergei Magnitsky Rule of Law Accountability Act of 2012): Das überparteiliche Gesetz wurde vom Kongress verabschiedet und von Präsident Barack Obama im Dezember 2012 unterzeichnet; es sollte die russischen Beamten bestrafen, die für den Tod des russischen Steuerberaters Sergei Magnitisky (1972-2009), der 2009 im Moskauer Matrosskaya Tishina Gefängnis starb und ein Mitarbeiter der amerikanischen Anwaltskanzlei Firestone Duncan war, verantwortlich waren. Tatsächlich ermächtigt dieses Gesetz die US-Regierung, weltweit ausländische Regierungsvertreter, sofern diese Menschenrechte verletzen, zu bestrafen.
Empfänger des Briefes ist die USCIRF, ein 1998 gegründetes, überparteiliches Gremium der US-Regierung, dessen Mitglieder vom Präsidenten ernannt werden. Ihre Aufgabe ist es, die Religionsfreiheit überall auf der Welt zu überwachen und Verstöße zu melden. Die Kommissare leisten hervorragende Arbeit und veröffentlichen sehr gründliche Jahresberichte zum Thema. Zu den aktuellen Kommissaren zählen einige gewichtige und wertvolle Ernennungen aus der Trump-Regierung: Vizepräsident der Kommission ist Tony Perkins, Vorsitzender des Family Research Council; Gary Bauer, ehemaliger Vorsitzender derselben Stiftung, der gemeinhin als „Souffleur“ des großartigen Essays von Ronald Reagan (1911-2004), Abortion and the Conscience of the Nation von 1984 gilt; Nadine Maenza, Vorsitzende von Patriot Voices, einer Organisation, die vom ehemaligen Senator und Präsidentschaftskandidaten Rick Santorum gegründet wurde; sowie Nury Turkel, Vorsitzender des Leitungsgremiums des Uyghur Human Rights Project in Washington (das er 2003 mitbegründet hat), der als erstes uigurisches Mitglied der USCIRF in dieses Amt von der damaligen Vorsitzenden der demokratischen Opposition im Repräsentantenhaus und heutigen Präsidentin Nancy Pelosi berufen wurde.
Hier die deutsche Übersetzung des Briefes.
An die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit
28. Mai 2021
Sehr geehrter Vorsitzender [Anurima] Bhargava, stellvertretender Vorsitzender Perkins und die Kommissare Bauer, [James W.] Carr, [Frederick A.] Davie, Maenza, [Johnnie] Moore und Turkel,
Der finnische Generalstaatsanwalt hat Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet, die Finnlands Geistliche und Gläubige dazu zwingen werden, zwischen Gefängnis oder dem Abschwören der von ihnen vertretenen Glaubenslehren zu wählen.
Erstens hat Generalstaatsanwältin Raija Toiviainen die finnische Parlamentsabgeordnete und ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen wegen dreifacher „ethnischer Agitation“ angeklagt, weil sie friedlich ihre Ansichten über Ehe und Sexualität geäußert hat. Die Vorwürfe resultieren aus der Tatsache, dass Räsänen im Jahr 2004 eine Broschüre mit dem Titel Male and Female He Created Them: Homosexual Relationships Challenge the Christian Concept of Humanity [Als Mann und Frau schuf Er sie – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage] verfasste, die von der Luther-Stiftung herausgegeben wurde. In der Broschüre argumentiert Räsänen, dass die Kirche homosexuelle Handlungen als Sünde ansieht, basierend auf den Lehren der hebräischen und der christlichen Heiligen Schriften.
Zweitens hat der Generalstaatsanwalt den Bischof der evangelisch-lutherischen Missionsdiözese Finnlands, Pfarrer Juhana Pohjola, wegen der Veröffentlichung von Räsänens Broschüre ebenfalls der „ethnischen Agitation“ angeklagt.
Die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft gegen eine angesehen Parlamentsabgeordnete und gegen einen Bischof senden eine unmissverständliche Botschaft an die finnischen Bürger jeden Ranges und Standes: Wer an den traditionellen Lehren des Judentums, des Christentums, des Islams und einiger anderer Religionen zu den Themen Ehe und Sexualmoral festhält und seine moralischen und religiösen Überzeugungen, wie Bischof Pohjola und Dr. Räsänen, zum Ausdruck bringt, kann sich nicht vor staatlichen Schikanen sicher wähnen.
Derartige Verfolgungen stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar. Sie verletzen Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, welche das Recht eines jeden Menschen bekräftigen, „seine Religion oder Weltanschauung durch Unterricht zu bekunden.“ Sie verletzen ebenfalls mehrere Bestimmungen der Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, so die Bekräftigung des Rechts, „Publikationen zum Thema zu schreiben, heraus zu geben und zu verbreiten“, in denen die eigenen religiösen Überzeugungen zum Ausdruck gebracht werden.
Diese rechtlichen Maßnahmen können in der Tat nicht als die bloße Anwendung des „Hassrede“-Gesetzes nach europäischem Vorbild verstanden werden. Kein noch so vernünftiges Gleichgewicht zwischen öffentlicher Ordnung, bürgerlicher Gleichheit und Religionsfreiheit kann diese Unterdrückung des Rechts, sich zu seinem Glauben zu bekennen und ihn auszudrücken, jemals unterstützen. Die Strafverfolgung ist ein klarer Akt der Unterdrückung.
Um die international anerkannten Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit aufrechtzuerhalten, müssen die Vereinigten Staaten von Amerika nun auf die in Finnland begangenen Übergriffe reagieren, so wie sie in letzter Zeit auf andere Verletzungen der Religionsfreiheit in nicht-westlichen Nationen reagiert haben.
Zum Beispiel hat das Außenministerium im Jahr 2020 den Leiter der öffentlichen Sicherheit in Xiamen gemäß Abschnitt 7031(c) des Department of State, Foreign Operations, and Related Programs Appropriations Act of 2020 derMenschenrechtsverletzung angeklagt wegen dessen Beteiligung an der Inhaftierung und Vernehmung von Falun Gong-Anhängern, die sich der Ausübung ihres Glaubens schuldig gemacht hatten. In den Jahren 2020 und 2021 erhoben das Finanz- und das Außenministerium in ähnlicher Weise Anklage gegen zahlreiche chinesische Beamte in Xinjiang wegen ihrer Rolle bei der Inhaftierung von uigurischen Muslimen. Generalstaatsanwältin Toiviainens Rang als europäische Beamtin darf sie nicht vor Sanktionen für ihre Übergriffe auf traditionalistische Christen in Finnland schützen.
Wir ersuchen die USCIRF inständig, den US-Außenminister Anthony Blinken aufzufordern, Generalstaatsanwältin Toiviainen gemäß Abschnitt 7031(c) zur Verantwortung zu ziehen, und demzufolge der Außenminister verpflichtet ist, Beamten (und deren Familienangehörigen), die in „schwere Menschenrechtsverletzungen“ verwickelt sind, das Visum zu verweigern.
Außerdem ersuchen wir die USCIRF, die US-Finanzministerin Janet Yellen aufzufordern, Generalstaatsanwältin Toiviainen gemäß dem Global Magnitsky Act und den damit verbundenen Vorschriften vorzuladen. Die Executive Order 13818 ermächtigt den Außenminister, jeden anzuklagen und mit finanziellen Sanktionen zu belegen, der „für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich oder mitschuldig ist oder direkt oder indirekt an ihnen beteiligt ist.“ Generalstaatsanwältin Toiviainen sowie alle, die ihr Verhalten unterstützen, erfüllen diesen Tatbestand.
Abschließend stellen wir fest, dass es keine Verjährungsfrist für Menschenrechtsverletzungen dieses Ausmaßes gibt. Sollten die Forderungen der USCIRF, den Staatsanwalt Toiviainen und seine Komplizen zu benennen und zu sanktionieren, auf taube Ohren stoßen, bitten wir die USCIRF höflichst, die Angelegenheit nicht fallen zu lassen. Wir bitten darum, weiterhin Druck auf unsere Regierung auszuüben, damit sie die ihr gesetzlich übertragene Macht nutzt und ihre Pflicht nach geltendem US-Recht erfüllt, um die Opfer von Menschenrechtsverletzungen, wie Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola, zu beschützen. Wir bitten die USCIRF außerdem, die Menschenrechtsverletzung durch den finnischen Generalstaatsanwalt in ihrem Jahresbericht zum Zustand der Religionsfreiheit in der Welt zu berücksichtigen.
Peter Berkowitz
Ted und Dianne Taube Senior Fellow, Hoover-Institut der Stanford Universität
Keegan Callanan
Außerordentlicher Professor für Politikwissenschaft, Middlebury College
Carlos Eire
Professor für Geschichte und religiöse Studien, Yale Universität
Robert P. George
Professor für Jurisprudenz und Leiter des James Madison Programms für amerikanische Ideale und Institutionen, Princeton Universität
Mary Ann Glendon
Emeritierte Professorin für Rechtswissenschaften, Harvard Universität
Sergiu Klainerman
Professor für Mathematik, Princeton Universität
John B. Londregan
Professor für Politik und Internationale Angelegenheiten, Princeton Universität
Jacqueline C. Rivers
Dozentin für afrikanische und afro-amerikanische Studien, Harvard Universität und Geschäftsführende Direktorin des Seymour Instituts für Schwarze Kirche und politische Studien
David Rivkin
Partner der Anwaltskanzlei BakerHostetler, Washington
Adrian Vermeule
Professor für Verfassungsrecht, Harvard Universität
(Institutionelle Zugehörigkeiten dienen der korrekten Identifikation der Unterzeichner.)
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