Am 19. Mai hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW ) Richtlinien zur Suizidbeihilfeveröffentlicht, Umgang mit Sterben und Tod in einer ersten Fassung im Jahr 2018 ausgearbeitet und dann aufgrund der heftigen Debatte, die sich zu diesem Thema entwickelt hat, im Jahr 2021 geändert. Im Rahmen der Überprüfung hat die Subkommission Expertenanhörungen durchgeführt, die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms zum Lebensende (NFP 67) zur Kenntnis genommen und eine von der SAMW selbst in Auftrag gegebene Studie über die Einstellung der Schweizer Ärzte zum assistierten Suizid herangezogen.
Der “assistierte Suizid” ist in der Schweiz seit den 1940er Jahren legal, vorausgesetzt, dass die Menschen die letzte Handlung selbst vornehmen und ihre Bezugspersonen kein Interesse an ihrem Tod haben. Heute machen die “assistierten Suizide” etwa 1,5 Prozent der durchschnittlich 67.000 Todesfälle pro Jahr aus.
In den neuen Leitlinien heißt es, dass “die Beihilfe zum Suizid bei gesunden Menschen medizinisch und ethisch nicht vertretbar ist”. Diejenigen, die ihr Leben beenden wollen, müssen stattdessen beweisen, dass ihr Leiden “unerträglich” war und dass “andere Optionen erfolglos waren oder als unzumutbar abgelehnt wurden”.
Aus praktischer Sicht sollten die Patienten vor der endgültigen Entscheidung mindestens zwei Treffen mit einem Arzt im Abstand von mindestens zwei Wochen für “eingehende Gespräche” haben, um sicherzustellen, dass ihr Wunsch “gut durchdacht und dauerhaft” ist.
Die neuen Richtlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, werden aber Teil des Ethikkodexes sein, an den sich die Schweizer Ärzte in Zukunft halten müssen.
Dies ist eindeutig ein Versuch, die inder Schweiz im Zusammenhang mit den “Todesbegleitprogrammen”erlebt, wie auch die vor einigen Monaten bekannt gewordenen Fälle von zwei Frauen aus den Vereinigten Staaten von Amerika wendeten sich nach Basel, um ihr Leben zu beenden, dank des “[…] Schweizerischen Vereins Pegasos, der im Gegensatz zu Dignitas und Exit International, die beiden größten Sterbehilfeorganisationen des Landes, akzeptieren auch Anträge auf freiwillige Sterbehilfe von Menschen, die nicht unheilbar krank sind.
Unnötig zu erwähnen, dass, wie in der SWI Swissinfo.ch Online-Informationsseite Die wichtigsten Schweizer Suizidhilfe-Organisationen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung dagegen ausgesprochen, dass die Richtlinien rechtlich unzulässig sind und die Hilfe für Menschen, die ihr Leben beenden wollen, erschweren würden”.
“Jean-Jacques Bise, Co-Vorsitzender der Exit-Suisse-Gruppe, sagte gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Radiosender RTS, dass die neuen Regeln unpraktisch seien, insbesondere die Vorschrift, zwei Gespräche mit einem Arzt im Voraus zu führen, was in dringenden Fällen schwer durchsetzbar sei.
Es besteht kein Zweifel, dass Monsieur Bise gegen die neuen Leitlinien ist. Am meisten beunruhigt ihn wahrscheinlich der Gedanke, dass seine Organisation in Zukunft die fast 10.000 Dollar, die die beiden US-Amerikanerinnen im Februar für ihren Tod an Pegasos gezahlt haben, nicht einstecken könnte.