Die Europäische Union ist nicht um die Religionsfreiheit besorgt. Es ist ihr gleichgültig, dass Einzelpersonen, Gemeinschaften und Völker wegen ihres Glaubens beleidigt, verunglimpft, verspottet, verhöhnt, verachtet, diskriminiert, angegriffen und sogar verfolgt werden können. Es spielt keine Rolle, dass dadurch das erste politische Recht des Einzelnen beleidigt, verunglimpft, verspottet, diskriminiert, angegriffen und entkräftet wird, das sich direkt aus dem ersten Menschenrecht des Einzelnen ergibt, nämlich dem Recht auf Leben, d.h. das Recht auf Religionsfreiheit und freie Religionsausübung, das eine direkte und öffentliche Äußerung und damit seine historische Verwirklichung ist.
Es ist wahrscheinlich, dass die Europäische Union tatsächlich Interesse daran hat, dafür zu sorgen, dass dieses grundlegende Menschenrecht mit Füßen getreten und bekämpft wird, indem eine Verachtung für die innersten Gefühle der Menschen, eine Verachtung für die Kulturen, eine Verachtung für ihre Identitäten, eine Verachtung für die Gemeinschaften, und eine Verachtung für die Völker an den Tag gelegt wird.
Andernfalls hätte die Europäische Kommission die Position des Sonderbeauftragten für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der Europäischen Union, die sie selbst 2016 durch die Ernennung des slowakischen Politikers und ehemaligen EG-Kommissars Ján Figel’ geschaffen hat, nicht abgeschafft.
In dieser Funktion hat Figel’ trotz der begrenzten Befugnisse, die ihm zur Verfügung standen, gute Arbeit geleistet. Sowohl wegen seiner Integrität als Person und Persönlichkeit des öffentlichen Lebens als auch wegen der Bedeutung der Aufgabe, zu der er am Ende seines Mandats im Dezember 2019 all jene vereint hatte, denen die Religionsfreiheit in der Welt am Herzen liegt.
Eine vielfältige und heterogene Gruppe von Persönlichkeiten, die mit den Kulturen, einschließlich der Politik, verbunden sind, die sich zu anderen religiösen Überzeugungen bekennen, haben sich öffentlich mobilisiert, um die Präsidentin der Europäischen Kommission (EK), Ursula von der Leyen, um Bestätigung in seiner Position, um die Ausweitung seiner Befugnisse zu bitten und darum, seinen Posten auf keinen Fall abschaffen zu lassen, die Figel’ auf bemerkenswerte Weise verkörperte. Unter den vielen Aktionen war auch die Lancierung einer Petition von iFamNews.
Die EK tat das Gegenteil, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken. Sie reagierte auf all diese Anfragen mit der vollständigen Entfernung der Position des Sonderbeauftragten.
Dieses Amt hat jedoch deutliche Dringlichkeit, da es ein seit seiner Schaffung 2016 ein Problem angeht, das jedes Jahr dringlicher wird. Die Abschaffung bedeutet entweder, dass das Problem beseitigt wurde oder dass es nicht mehr behandelt werden sollte. Angesichts der Tatsache, dass das Problem der Religionsfreiheit in der Welt nicht nur existiert, sondern sich seit der Schaffung des Amtes des Sonderbeauftragten noch verschärft hat, bedeutet dies, dass die Verfolgung des religiösen Glaubens in der Welt für die EK akzeptabel ist.
In einem Antwortschreiben an den Internationalen Runden Tisch für Religionsfreiheit, eine ständige, multireligiöse Beobachtungsstelle mit Sitz in Washington (USA) und ähnlichen Zweigstellen in vielen anderen Teilen der Welt, in dem die Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt werden soll, erklärt die EK unmissverständlich, dass „zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ die Entscheidung getroffen wurde, „die Ernennung des Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit in der Welt nicht fortzusetzen“. Im Schreiben wird hinzugefügt, dass „[…] die Kommission darüber diskutiert, wie die Religionsfreiheit in der Welt, die in diesem Text als eine Priorität genannt wird, am besten weiter gefördert werden kann“.
Aber die Frage ist: Wenn die Rolle des Sonderbeauftragten bisher im Rahmen seiner Befugnisse das wirksamste Mittel zur Bewältigung dieses ernsten Problems war, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass diese Rolle von Grund auf neu geschaffen wurde, wie kann man dann glauben, dass die EK und die EG wirklich beabsichtigen, die Religionsfreiheit in der Welt zu schützen? Welche anderen Mittel können eingesetzt werden, wenn nicht die einzigen, die bisher wirksam waren?
Neue und bessere Lösungen für Probleme zu finden, ist nicht nur berechtigt, sondern immer notwendig. Generell gilt jedoch, dass ein bewährtes Instrument nur dann verworfen wird, wenn ein besseres gefunden wurde. Die EK hingegen „diskutiert“. Das heißt, sie weiß nicht, wie sie es besser machen kann, als sie es bisher mit dem Amt des Sonderbeauftragten, das Figel’ anvertraut wurde, getan hat. Sicher ist nur, dass es weder Figel’ noch irgendeinen anderen Sonderbeauftragten mehr geben wird. Wie kann man wirklich ernsthaft glauben, dass die EK und die EG die Religionsfreiheit in der Welt schützen wollen, d.h. Menschen, Kulturen, Identitäten, Gemeinschaften, Völker?
Das sollte auch Nichtgläubige stören und beleidigen. Nicht wegen eines vagen Gefühls abstrakter Gerechtigkeit und der Gleichheit religiöser Ideen, sondern weil die Religionsfreiheit historisch gesehen immer jedem seine Menschlichkeit garantiert hat, sie hat eine echte Meinungsfreiheit begründet, sie hat einen wirklichen Frieden, einen pazifistischen Frieden geschaffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung an sich sehr schwerwiegend ist, und sie ist auch deshalb gravierend, weil sie erneut die Europäische Gemeinschaft delegitimiert, ein Organ, das auf der internationalen Bühne immer weniger für gute Zwecke zum Wohle des Einzelnen anwesend ist. Der Grund für diese Entscheidung bleibt noch zu erklären.
Vielleicht wird man es uns sagen, vielleicht hat die Dringlichkeit des COVID-19 es notwendig gemacht, die Kosten zu begrenzen, vielleicht werden uns andere Ausreden genannt, wahrscheinlicher ist, dass man uns nie etwas darüber sagen wird.
Es bleibt der bittere Nachgeschmack, dass die EK nur schöne Worte ohne Substanz von sich gibt, wenn es um Religionsfreiheit in der Welt geht und dass religiöse Verfolgung in Ordnung ist. Jedenfalls haben die EK und die EG nicht die Absicht, sich mit der Situation in den Ländern zu befassen, in denen Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt werden und in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt wird.
Wieder einmal ist man schwach bei den Starken und stark bei den Schwachen.
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