Das Bundeskabinett der Ampel-Koalition hat beschlossen, das Werbeverbot für Abtreibungen unter Paragraf 219a Strafgesetzbuch zu streichen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte dazu, dass es ein unhaltbarer Zustand sei, „dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellen“.
Irreführende oder abstoßende Werbung bleibe aber weiterhin verboten, so Buschmann: „Es muss sich niemand Sorgen machen. Wir haben sichergestellt, dass es keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben wird wie für Schokoriegel oder Reisen.“
Kritisiert wurde der Beschluss der Ampel-Koalition durch den Bundesverband Lebensrecht. Er erklärte, dass Frauen ohne Werbeverbot nicht von Informationen über Abtreibungen abgehalten wurden. Weiter sei das Schutzkonzept des Staates für die ungeborenen Kinder nun Makulatur: „Wenn man für eine Handlung werben darf, wird sie mit der Zeit als gesellschaftlich akzeptabel und legal betrachtet. Natürlich wird entgegen der Entwurfsbehauptung der ‚Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens im allgemeinen Rechtsbewusstsein‘ damit weiter geschmälert.“
Mit der Streichung des Paragrafen sollen auch strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für Abtreibungen aufgehoben werden, wenn sie nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind. Laufende Verfahren sollen eingestellt werden.
Der Kabinettsbeschluss wird als nächstes von Bundestag und Bundesrat beraten.
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