Ein ehemaliger Oberarzt des Essener Universitätsklinikums ist wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Essener Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt im November 2020 einem niederländischen Covid-Patienten eine tödliche Dosis Kaliumchlorid verabreicht hatte.
Der Angeklagte hatte die Tat insofern bestritten, dass die medizinische Lage des Patienten ausweglos gewesen sei und die Mittelgabe nur dazu gedient habe, den Sterbeprozess abzumildern. Die lebenserhaltenden Geräte seien in Abstimmung mit den Angehörigen abgestellt worden.
Ein Krankenpfleger hatte die Verabreichung des tödlichen Mittels beobachtet und gemeldet. Die Essener Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens sprach in ihrem Plädoyer von aktiver Sterbehilfe. Der Angeklagte habe gegenüber Kollegen geäußert, das Leid des Patienten beenden zu wollen. Aktive Sterbehilfe sei aber strafbar. Jürgens äußerte, der Totschlag geschah wohl aus Überforderung.
Der Ehefrau des 47-jährigen Niederländers, der einige Tage zuvor aus Venlo in das Universitätsklinikum Esse verlegt worden war, wurde laut Urteil suggeriert, dass der Mann kurz vor dem Versterben sei. „Sie haben die Angehörigen angelogen, in dem Sie ihnen gesagt haben, dass der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht“, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung in Richtung des Angeklagten.
Gegen den Mediziner wird in noch zwei weiteren Fällen wegen Sterbehilfe ermittelt, IFamNews hatte bereits im April berichtet. Die ermittelten Hinweise haben bisher allerdings noch nicht für eine Eröffnung weiterer Prozesse ausgereicht.
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