Ist die „gemietete Gebärmutter“ eine für den Großteil der Bevölkerung unverdauliche Vorstellung? Kein Problem: Man muss nur Schritt für Schritt vorgehen und die bittere Pille versüßen. Die Strategie der Radikalen ist immer die gleiche: scharfsinnig und berechenbar zugleich. Einerseits führen sie anthropologische Provokationen an, die dazu dienen, die Debatte anzuheizen und in eine bestimmte Richtung zu lenken, andererseits lassen sie nichts unversucht und ziehen alle rechtlich möglichen Register.
Das Parlament hat die Diskussion zum Gesetz gegen Homo- und Transphobie, der sogenannten „Legge Zan“, noch nicht wieder aufgenommen, da taucht bereits ein neuer Gesetzentwurf unter dem Titel „Reglementierung der solidarischen und altruistischen Schwangerschaft“ auf. Das Dokument, das der Abgeordnetenkammer in den letzten Tagen vorgelegt wurde, wurde von Mitgliedern verschiedener Parteien eingereicht, so von Guia Termini, Doriana Sarli und Elisa Siragusa der Fünf-Sterne-Bewegung (Movimento Cinque Stelle), von Riccardo Magi der Fraktion Azione/+Europa/Radicali Italiani sowie von Nicola Fratoianni von der Linken Partei Italiens (Sinistra Italiana).
In Wirklichkeit stecken jedoch die beiden Vereine „Luca Coscioni“ und „Certi Diritti“ hinter dieser Aktion. Die beiden radikalen Think Tanks antworten damit auf den von Giorgia Meloni vorgeschlagenen Gesetzesentwurf, der die „Gebärmutter zur Miete“ zu einem „universellen Verbrechen“ erklären soll. Den Worten der jeweiligen Vereinssprecher Filomena Gallo und Leonardo Monaco zufolge ziele die Einführung der „solidarischen und altruistischen Schwangerschaft“ darauf ab, „den Reproduktionstourismus und die Diskriminierung den werdenden Eltern gegenüber zu überwinden“. Laut Gallo und Monaco würde „ eine Abweisung im Jahr 2021 einen unzumutbaren Rückschritt, insbesondere angesichts der jüngsten Mahnungen des Verfassungsgerichts zu den Rechten der Kinder von Regenbogenfamilien, bedeuten“.
Das vorgeschlagene Gesetz der radikalen Verbände beruft sich auf jene Frauen, die sich „freiwillig, autonom und bewusst“ dafür entscheiden, „einen durch die Techniken der In-vitro-Fertilisation entstandenen Embryo in ihre Gebärmutter aufzunehmen, und deren Entwicklung bis hin zum Ende der Schwangerschaft einschließlich der Geburt zu ermöglichen“. Man verfolge die Absicht, den Wunsch nach Mutter- und Vaterschaft vieler unfruchtbarer Paare zu erfüllen, gerade weil gegenwärtig eine stark sinkende Fruchtbarkeit der italienischen Bevölkerung zu verzeichnen sei. Ziel sei es daher, die Praktiken zu reglementieren, um zu vermeiden, dass sich solche Paare an „nicht autorisierte Vermittler von zweifelhafter Seriosität“ wenden. Als Referenzmodell wird das in Großbritannien, Kanada und Griechenland bereits gesetzlich geregelte System angeführt, bei dem Leihmütter lediglich die während der Schwangerschaft entstandenen medizinischen Kosten erstattet bekommen.
Legalen Zugang zur „solidarischen“ Leihmutterschaft soll sowohl Singles als auch Paaren gestattet sein, die „zusammenleben oder zivilrechtlich frei von Diskriminierung vereint sind“, d.h. auch gleichgeschlechtlichen Paaren, sofern sie „volljährig, im fortpflanzungsfähigen Alter und am Leben sind“ (Art. 3). Die Leihmutter (Art. 4) muss zwischen 21 und 45 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Italien haben, unabhängig davon, ob sie die italienische Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht, und bereits ein eigenes lebendes Kind haben. Eine weitere verbindliche Bedingung: Keine Frau darf im Laufe ihres Lebens mehr als „zwei komplette solidarisch-altruistische Schwangerschaften“ austragen. Ausnahmsweise kann die Anzahl der „solidarischen Schwangerschaften“ auf drei erhöht werden, und zwar wenn der Elternteil bzw. das Elternpaar, die den Service in Anspruch nehmen, bereits ein Kind mit der gleichen Technik und von der gleichen Leihmutter bekommen haben.
Artikel 5 besagt, dass die „solidarische“ Schwangere sich nicht ihre eigenen Gameten in die Gebärmutter einpflanzen lassen darf. Im Vertrag schließen der empfangende Elternteil bzw. das empfangende Elternpaar „eine Versicherungspolice zugunsten der schwangeren Frau ab, die alle mit der Schwangerschaft und Geburt verbundenen Risiken abdeckt“. Die Eltern sind darüber hinaus verpflichtet, „ein gesondertes Konto zu eröffnen, auf das sie einen angemessenen Betrag zur Deckung aller im Zusammenhang mit der solidarisch-altruistischen Schwangerschaft entstehenden Kosten einzahlen“. Dieses Konto darf frühestens sechs Monate nach der Geburt aufgelöst werden (Art. 3). Schließlich sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines „nationalen Leihmutter-Registers“ und die Aufbewahrung der Daten für einen Zeitraum von dreißig Jahren vor, „gemäß der für Gewebebanken geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Rückverfolgbarkeit und Sicherheit“ (Art. 7).
Die ersten Reaktionen gegen das vorgeschlagene Gesetz kommen erwartungsgemäß von Mitte-Rechts und ganz besonders von der Lega Nord. In einer Notiz äußert sich die Europaabgeordnete Alessandra Basso ironisch zum „liebevollen Namen“, mit dem „diese abartige Praxis“ bezeichnet wird. Abgesehen von der beschönigenden Darstellung, die der Ausdruck „solidarische Schwangerschaft“ impliziert, handelt es sich um einen „polarisierenden und ideologischen Gesetzesentwurf, der auf die Legalisierung von Menschenhandel, als seien wir Menschen Produkte, und auf die Objektivierung der Frau abzielt“. Basso hofft, dass die Entscheidung zu diesem Gesetzvorschlag „wie auch das Gesetz Zan“ auf die nächste Legislaturperiode vertagt wird. Senator Simone Pillon schrieb seinerseits auf Facebook: „Sie wissen, dass sie in dieser Legislaturperiode keine Chance haben, aber sie ebnen den Boden für einen künftigen kulturellen Kampf, der innerhalb weniger Jahre die Horrorvorstellung einer ‚gemieteten Gebärmutter’ in das Recht auf eine ‚solidarische Schwangerschaft’ verwandeln könnte“. Der italienische Senator sieht in dem Gesetzentwurf der Radikalen erneut die „Macht des Neusprechs“ bestätigt, das sich „mit Lichtgeschwindigkeit in Richtung Transhumanismus und Menschheit 2.0 bewegt: das Böse wird zum Guten, die Lüge ist die einzige Wahrheit und der Tod der einzig wahre Gott“.
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