Ein neuer Gesetzesvorschlag, der die Freigabe des assistierten Suizids ermöglichen soll, wurde in das großbritannische Parlament eingebracht.
Die Assisted Dying Bill (Gesetzesentwurf zum Assistierten Sterben) war am 26. Mai in das House of Lords, das parlamentarische Oberhaus des Vereinigten Königreichs, eingebracht worden. Dort ist der Vorschlag in erster Lesung behandelt worden. Eine ausführliche parlamentarische Debatte zum Thema wird für den weiteren Verlauf des Jahres zur zweiten Lesung erwartet.
Eingeführt wurde der Gesetzesvorschlag von Baronin Molly Meacher, der Schirmherrin der Organisation Dying in Dignity (Sterben in Würde). Das Ziel der legislativen Initiative bestehe darin, „unerträgliches Leiden“ zu lindern.
Das Gesetz sieht die Legalisierung des assistierten Suizids von unheilbar kranken Patienten mit einer erwartbaren Lebensdauer von weniger als sechs Monaten vor. Diese müssen zur informierten Einwilligung fähig und zum Suizid gewillt sein. Die Regelung würde für England als auch für Wales gelten. Sollte ein Patient assistierten Suizid wünschen müssten zwei Ärzte und ein Richter des High Court die Sachlage beurteilen und den Suizid erlauben.
Es ist bereits der dritte Versuch in den letzten zehn Jahren, den assistierten Suizid zu legalisieren. Zuletzt war die Freigabe 2015 durch die Marris-Falconer Assisted Dying Bill angestrebt worden. Der Gesetzesvorschlag war damals im House of Commons, dem britischen Unterhaus, mit 330 zu 118 Stimmen abgelehnt worden.
Der Gesetzesvorschlag erntete Kritik von Bischof John Sherrington, dem leitenden Bischof für Lebensfragen der katholischen Bischöfe von England und Wales und Weihbischof von Westminster:
„Das Leben ist ein Geschenk, das geschätzt und gepflegt werden muss bis zum letzten Atemzug, durch den natürlichen Tod hindurch, der in die Verheißung des ewigen Lebens mündet. (…) Obwohl dieses neue Gesetz als barmherzige Reaktion für jene Menschen in den letzten Phasen ihres Lebens dargestellt wird, muss eine solche Barmherzigkeit als ‚falsche Barmherzigkeit‘ angeprangert werden, wie Papst Franziskus uns in Erinnerung ruft. Echte Barmherzigkeit (…) findet ihren Ausdruck in der Behandlung des Sterbenden mit Liebe, mit Würde und durch den Einsatz einer angemessenen Palliativversorgung.“
Die Lebens- und Familienrechtsbewegung interessiert Sie? Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand – abonnieren Sie unseren Newsletter! Registrieren Sie sich hier. Tägliche Nachrichten aus den deutschsprachigen Ländern und der ganzen Welt!
Discussion about this post