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UK-Gericht entzieht Pro-Life Patient lebenserhaltende Maßnahmen

Bioethiker schlagen Alarm: Großbritannisches Gericht untersagt weitere Ernährung und Hydration des im Koma liegenden Polen. Auch Besuch durch polnischen Generalkonsul und Transport nach Polen wird verweigert.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
27 Januar, 2021
in Breaking News, Leben, Vordergrund
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UK-Gericht entzieht Pro-Life Patient lebenserhaltende Maßnahmen
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Ein in Großbritannien im Koma liegender Pole darf nicht länger klinisch ernährt und mit Flüssigkeit versorgt werden, urteilte jüngst der Court of Protection des Vereinigten Königreichs. Der aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in der Öffentlichkeit nur unter RS bekannte Mann wird infolgedessen vermutlich in den nächsten Tagen versterben.

Der mittelalte RS, praktizierender Katholik, Ehemann und Vater, liegt aufgrund einer schweren Hirnschädigung infolge eines Herzinfarkts vom vergangenen November im Koma. Er ist in der Lage ohne medizinische Hilfe selbstständig zu atmen und erhielt zunächst Nahrung und Flüssigkeit über eine Magensonde.

Die britischen Ärzte entschieden im Laufe der Behandlung, dass RS keine Aussicht auf Besserung habe und in einen rein vegetativen Zustand falle. Es sei daher „im besten Interesse“ des Patienten, dass die künstliche Ernährung eingestellt werde. Dieser Meinung folgte das Gericht. Eine widersprechende Zweitmeinung zum neurologischen Zustand des Patienten durch den Neurologen Dr. Patrick Pullicino wurde zurückgewiesen, der katholische Arzt sei kein „zufriedenstellender Zeuge“. Der angestrebte Transport von RS in sein Heimatland Polen wurde ebenfalls untersagt, der Patient könne dabei sterben.

Bioethiker sehen in dem Gerichtsbeschluss einen Dammbruch in Bezug auf die Euthanasie.

David Albert Jones, der Direktor des Oxforder Anscombe Bioethics Centre, kommentierte, das Urteil „stelle einen sehr beunruhigenden Präzedenzfall dar.“

„Die große Gefahr dieses Urteils besteht darin, dass engagierte Katholiken und solche, die eine ähnliche Ansicht über die menschliche Bedeutung von Essen und Trinken vertreten, gegen ihren Willen ausgehungert und dehydriert werden können“, erklärte er.

RS hatte laut Aussagen seiner Ehefrau geäußert, er würde „seiner Familie niemals zur Last fallen wollen“. Aus diesem Grund befürwortet die Ehefrau das Beenden der künstlichen Ernährung. Weiter äußerte sie vor Gericht, dass sie letzte Person sei, die die Behandlung beenden wolle, wenn es nur die kleinste Chance auf Besserung gäbe.

Die leibliche polnische Familie, die RS als praktizierenden Katholiken beschreibt, der Abtreibung und Euthanasie ablehnt, wandte sich im Bemühen, sein Leben zu retten, zuletzt auch an die polnische Regierung.

Doch auch ein Besuch des polnischen Staatsbürgers durch den polnischen Generalkonsul sowie eine Untersuchung durch einen polnischen Arzt wurden vom großbritannischen Gericht verweigert.

Die Mutter erwartet nun den Tod ihres Sohnes und klagt die britischen Behörden an:

„Ich bin am Boden zerstört, dass die britischen Behörden beschlossen haben, meinen Sohn zu Tode zu dehydrieren. Ich möchte meinen Sohn zurück in sein eigenes Land bringen, wo ich mich um ihn kümmern darf“, sagte sie.

„Was die britischen Behörden mit meinem Sohn vorhaben, ist Euthanasie durch die Hintertür.“

Tags: EuthanasieGerichtGroßbritannienLebensschutzPolenSterbehilfe
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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