Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat die Beschwerde einer nach eigenen Aussagen nicht-binären Person gegen die obligatorische Einteilung des Personenstands in männlich und weiblich abgewiesen.
Christie Elan-Cane, die sich keinem der beiden Geschlechtern zuordnen möchte, kämpft bereits seit 25 Jahren dafür, in staatlichen Ausweisdokumenten des Vereinigten Königreichs einen nicht-binären, geschlechtsneutralen Vermerk eintragen lassen zu können. Elan-Cane benutzt im Alltag eigene Pronomen (per/per/perself statt her/her/herself). Sie beklagte in der Beschwerde, der Zwang zur geschlechtlichen Zuteilung sei „inhärent diskriminierend“ und stelle einen Bruch der Europäischen Menschenrechtserklärung dar.
Die Richter des Obersten Gerichtshofs wiesen die Beschwerde einstimmig ab. Sie erklärten, das Geschlecht von Passantragsstellern sei „ein biografisches Detail, das zur Bestätigung ihrer Identität herangezogen werden kann, indem es mit den vorgelegten Geburts-, Adoptions- oder Geschlechtsanerkennungsurkunden und anderen amtlichen Unterlagen abgeglichen wird.“ Es sei also das für rechtliche Zwecke anerkannte und in diesen Dokumenten aufgezeichnete Geschlecht, das relevant sei.
Der vorsitzende Richter, Lord Robert Reed, Baron Reed of Allermuir, führte weiter aus:
„Im Vereinigten Königreich gibt es keine Rechtsvorschriften, die eine nicht geschlechtsspezifische Kategorie von Personen anerkennen. Im Gegenteil, in allen Rechtsvorschriften wird davon ausgegangen, dass alle Personen einem von zwei Geschlechtern zugeordnet werden können, wobei diese Begriffe austauschbar verwendet werden.“
Elan-Cane warf Großbritannien nach dem Urteil zu, „auf der falschen Seite der Geschichte“ zu stehen und kündigte an, den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen.
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