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Strafandrohung von 250.000 Euro: Transfrau darf nicht mehr Rüdiger genannt werden

Ihr ehemaliger Nachbar, der sie jahrelang nur als Rüdiger kannte, hatte sie auch nach dem Wechsel ihrer Geschlechtsidentität weiterhin mit ihrem Geburtsnamen angesprochen.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
14 Januar, 2022
in Breaking News, Familie, Vordergrund
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Renommiertes Medizinjournal publiziert Gender-Ideologie
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Last updated on Januar 17th, 2022 at 11:33 am

Das Amtsgericht Recklinghausen hat dem ehemaligen Nachbarn einer Transfrau bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro untersagt, ihn weiterhin mit dem bei der Geburt vergebenen Namen Rüdiger anzusprechen, berichtet RP Online.

Sophie Vivien Kutzner, der nach ihrer Geburt von seinen Eltern den Namen Rüdiger bekommen hat, weil die Ärzte ihn aufgrund seines Phänotyps für „männlich gehalten“ haben, lebt seit etwas mehr als sechs Jahren als Transfrau. Ihr ehemaliger Nachbar, der ihn jahrelang nur als Rüdiger kannte, sprach ihn auch nach dem Wechsel ihrer Geschlechtsidentität weiter mit seinem Geburtsnamen an.

Der ehemalige Nachbar war zunächst zu zwei Schlichtungsterminen gebeten worden, zu diesen aber nicht erschienen. Kutzner verklagte den ehemaligen Nachbarn daraufhin und das Amtsgericht entschied jetzt, dass der Mann es zu unterlassen habe, „Sophie Vivien Kutzner“ weiterhin Rüdiger zu nennen. Bei Zuwiderhandlung drohen ihm 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft.

Zum Gerichtstermin war der Ex-Nachbar ebenfalls nicht erschienen.

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Tags: RüdigerSophie Vivien KutznerTransgender
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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