Rechtsgutachten der Stadt Hannover sieht staatliche Pflicht zum Gendern

Staatliche Stellen sollten auf zweigeschlechtliche Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ verzichten. Der Text bezeichnet Männer als Unterdrücker, es brauche eine „überfällige De-Privilegierung“.

Last updated on Januar 7th, 2022 at 04:55 am

Die Stadt Hannover hat ein Rechtsgutachten eingeholt, welches eine staatliche Pflicht zum Gendern vorsieht.

Das 123 Seiten lange Gutachten wurde von der Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Berliner Humboldt-Universität, Ulrike Lembke, verfasst. Lembke schreibt in dem Gutachten, dass staatliche Stellen die Gendersprache verwenden müssen und auf zweigeschlechtliche Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten haben. Diese Pflicht ergebe sich aus dem dritten Artikel des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sichert:

„Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden.“

Daraus ergebe sich der Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ der Männer, die als Unterdrücker bezeichnet werden:

„Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zu Gunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden.“

Ob der von Lembke verfasste Text noch als rechtliches Gutachten gewertet werden kann, bleibt fraglich, da sie noch an einer weiteren Stelle die gebotene Werturteilsfreiheit vermissen lässt. So sieht sie in einer Fußnote die Fraktionen von CDU, FDP und AfD in einem „heroischen Kampf“ gegen die Gendersprache.

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