In Frankreich ist die Zahl der Abtreibungen im Jahr 2022 mit 234.000 registrierten Schwangerschaftsabbrüchen stark angestiegen. Das sind 17.000 mehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit drei Jahrzehnten. Parallel zu diesem Trend stimmte die französische Nationalversammlung diese Woche dafür, ein “Recht auf Abtreibung” in der Verfassung des Landes zu verankern, was bei den Befürwortern der Abtreibung Besorgnis auslöste.
Präsident Emmanuel Macron kündigte die vorgeschlagene Verfassungsänderung im Oktober 2023 an, die von französischen Medien als Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, Roe v. Wade zu kippen, angesehen wird. Dieser Schritt löste bei den französischen Bischöfen, allen voran Erzbischof Pierre d’Ornellas von Rennes, ernste Bedenken aus. Sie wiesen darauf hin, dass Frankreich eines der wenigen Länder weltweit wäre, das ein solches Recht in der Verfassung verankert hat. Der Erzbischof warf die Frage auf, ob das Recht auf Leben angesichts dieser garantierten Freiheit zur Abtreibung zur Ausnahme werden würde.
Der Schritt in Richtung Verfassungsmäßigkeit der Abtreibungsrechte folgt der Entkriminalisierung der Abtreibung im Januar 1975. Das Recht auf Abtreibung ist im französischen Parlament weitgehend unumstritten, wie die überwältigende Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit 493 gegen 30 Stimmen beweist. Über die Verfassungsänderung wird Ende Februar im französischen Senat endgültig abgestimmt.
Trotz globaler und nationaler Bedenken hat Papst Franziskus eine klare Haltung zur Unantastbarkeit des Lebens eingenommen. Er hat sich direkt an Präsident Macron gewandt und erklärt: “Man spielt nicht mit dem Leben, weder am Anfang noch am Ende.”
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