In Portugal löste es eine heftige Kontroverse aus, dass die Anwendung von Abtreibungen und die Diagnose von sexuell übertragbaren Krankheiten zu den Indikatoren gehörten, die zur Bewertung der medizinischen Teams herangezogen wurden. So zahlreich, dass die Hypothese aufgehoben wurde.
Am 10. Mai hatte die Gesundheitsministerin Marta Temido erklärt, dass sie sich verpflichtet habe, “[…] neue Kriterien für die Festlegung möglicher zusätzlicher Gehälter für Hausärzte von Einheiten des “Typs B”, d.h. Zentren des öffentlichen Gesundheitssystems, die als besser strukturiert und effizienter anerkannt sind, zu prüfen”. Demnach sollen finanzielle Anreize für diejenigen Teams von Gesundheitsdienstleistern geschaffen werden, die keine Patienten registrieren, die einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen oder sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten infizieren. Die Verhinderung des einen und des anderen wäre also als Erfolg zu werten, als Signal für eine gute Familienplanung und Prävention, für die verantwortungsvolle Ärzte belohnt werden könnten.
Portugiesische Feministinnengruppen sind aufgestanden und beschuldigen den Gesetzgeber, den Frauen das “Recht” auf Abtreibung verweigern zu wollen, und auch die Hausärzteverbände sind aufgestanden, darunter die portugiesische Vereinigung für Allgemein- und Familienmedizin (APMGF), die ein Kriterium, das auf dem persönlichen Verhalten der Patienten beruht, als diskriminierend bezeichnet und es als “inakzeptabel” und “zivilisatorischen Rückschritt” bezeichnet. Die Nationale Ärztevereinigung (FNAM) erklärte über einen Sprecher, dass die Maßnahme eine “Lohndiskriminierung auf der Grundlage individueller Patientenentscheidungen” darstelle und zu “[…] Formen des Drucks auf Frauen, die einen Abbruch in Erwägung ziehen” führen könne.
Daraufhin strich der Koordinator der Arbeitsgruppe für die Reform der primären Gesundheitsversorgung, João Rodrigues, die beiden Indikatoren für Abtreibungen und sexuell übertragbare Krankheiten aus dem Bewertungsentwurf und ersetzte sie durch andere. Kurz gesagt, Abtreibung darf nicht angetastet werden.