Der Vorsitzende des polnischen Episkopats, Erzbischof Stanislaw Gądecki, stellte in einer Anfang Dezember veröffentlichten Erwiderung an das EU-Parlament klar, dass es in der Diskussion um das menschliche Leben keinen Kompromiss geben könne: „In keiner demokratischen Rechtsordnung kann es das Recht geben, eine unschuldige Person zu töten.“
Den Titel der Resolution bezeichnete der Erzbischof als irreführend, da es weder im Licht der Ethik noch völkerrechtlich ein „Recht auf Abtreibung“ gebe.
Das EU-Parlament hatte Ende November als Reaktion auf einen Richterspruch des polnischen Verfassungsgerichts ein de-facto Verbot der Abtreibung in Polen moniert. Die richterliche Entscheidung hatte Abtreibung auch bei schweren Fehlbildungen des ungeborenen Kindes für unzulässig erklärt. Mit einem Verweis auf die EU-eigene Grundrechtecharta erinnerte Gądecki daran, dass „jeder Mensch das Recht auf Leben hat“ (Art. 2 Abs. 1). Dieses grundlegende Menschenrecht habe immer Vorrang vor dem Recht zur Wahl, „denn kein Mensch kann autoritativ die Möglichkeit zulassen, einen anderen zu töten.“ Deshalb sei „das Gerede über den sogenannten Rechtskompromiss zum Schutz des Lebens eine Verfälschung der Realität, weil es den wichtigsten Dritten im Streitfall, nämlich das ungeborene Kind und sein unveräußerliches Recht auf Leben, auslässt.“
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