Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Femen-Aktivistin vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen und das Land Frankreich zur Zahlung von Schadenersatz und der Auslage von Gerichts- und Reisekosten verurteilt.
Eloïse Bouton hatte sich im Dezember 2013 vor dem Altar in der Pfarrkirche La Madeleine entblößt. Eine Dornenkrone und einen blauen Schleier tragend präsentierte sie zwei Stücke einer Rinderleber, die nach Aussage von Femen einen abgetriebenen Jesus symbolisieren sollten. Nach christlicher Überlieferung war Jesus während seiner Hinrichtung von römischen Soldaten zum Spott eine Dornenkrone aufgesetzt worden. Seine Mutter Maria wird häufig mit blauen Kleidungsstücken dargestellt.
Die Frau, die Femen 2014 verlassen hatte, war von französischen Gerichten wegen Exhibitionismus zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung sowie zur Zahlung von insgesamt 3.500 Euro verurteilt worden.
Der EGMR begründete seinen Freispruch, die von den französischen Gerichten verhängten Strafen seien unverhältnismäßig und das Recht der Frau auf Meinungsfreiheit habe höher gewogen. Die französischen Gerichte hätten nicht geprüft, ob das Handeln der Frau „grundlos beleidigend“ gegenüber den religiösen Überzeugungen der Kirchenbesucher gewesen sei. Die Aktion von Bouton habe darin bestanden, eine Debatte über das Recht auf Abtreibung anzustoßen. Diese zugrunde liegende Botschaft der Aktion sei nicht berücksichtigt worden.
In der Folge verurteilte das Gericht Frankreich zu einem immateriellen Schadenersatz von 2.000 Euro und der Erstattung von Reise- und Gerichtskosten in Höhe von 7.800 Euro.
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