Seit einigen Jahren liegt die Zahl der Abtreibungen in Deutschland relativ konstant bei 100.000 Fällen pro Jahr. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung von Mitte Februar auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion des Deutschen Bundestags hervor.
Nach Daten des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2017 genau 101.209 Abtreibungen gezählt, im Jahr 2018 waren es 100.986 und im Jahr 2019 wurden 100.893 Abtreibungen registriert. In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahrs wurden 75.795 Kinder vor ihrer Geburt getötet.
Auch zu den Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Zusammenhang mit Abtreibungen und Verhütungsmitteln hat die Bundesregierung Stellung genommen. So beliefen sich die Ausgaben der GKV für „Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch“ (sic!) für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auf rund 334 Mio. Euro, 351 Mio. Euro und 365 Mio. Euro.
Artikel 2 des Deutschen Grundgesetzes (GG) spricht jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Das ungeborene Leben ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie nach Auffassung der Bundesregierung Leben im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 GG.
Die Abtreibung von Kindern ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland verboten. Eine Abtreibung wird demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der § 218a StGB gesteht der Mutter unter bestimmten Umständen nach einer Abtreibung Straffreiheit zu. Diese Möglichkeit wird jedes Jahr zum Schaden der getöteten Kinder hunderttausendfach in Anspruch genommen. Der deutsche Steuerzahler ist gezwungen, die Kosten für Abtreibungen mit seinen Krankenkassenbeiträgen mitzubezahlen.
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