Mexikanisches Gericht gibt grünes Licht für Leihmutterschaft

In Mexiko hat das Oberste Gericht die Leihmutterschaft für Ausländer als Gewerbe zugelassen. So werden mexikanische Frauen in Zukunft zu Zuchttieren.

Der Oberste Gerichtshof des Landes hat „still und heimlich“ und mit Hilfe seines Vorsitzenden Arturo Zaldívar beschlossen, der Leihmutterschaft für Ausländer in Tabasco (Mexiko) grünes Licht zu geben. Die Entscheidung gilt jedoch für die gesamte mexikanische Republik. Der Vorsitzende des Obersten Gerichts betonte, das Urteil solle ein Bezugspunkt für die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in ganz Mexiko sein: „Dies ist die erste Entscheidung des Gerichtshofs, die ohne Präzedenzfall ist. In diesem Sinne ist es wichtig, dass das Gericht Klarheit über die damit verbundenen Rechte schafft, um Gesetzgebern und Strafverfolgern als Referenz für die Regelung der Leihmutterschaft und die Lösung der damit verbundenen Konflikte zu dienen.“

Was genau hat der Gerichtshof anerkannt? Dass, die Leihmutterschaft eine marktbestimmte Dienstleistung ist, für die ein Entgelt verlangt werden kann. Dementsprechend können auch Vermittlungsagenturen für diese marktübliche Dienstleistung Gebühren erheben. Ist das der „Snob-Liberalismus“, gegen den López Obrador so heftig ankämpft?

Außerdem hat der Gerichtshof beschlossen, dass die Dienstleistung Ausländern offensteht. Das ist die Neuheit. Und natürlich können die vertragsschließenden „Eltern“ ihr „Kind/Produkt“ in das Personenstandsregister eintragen lassen.

Kurzum, der so genannten „Leihmutterschaft“ sind keine Grenzen gesetzt, was in der Praxis dazu führt, dass mexikanische Frauen zu „Zuchttieren“ werden. Nicht nur für Ausländer sondern auch für Homosexuelle, denen eine Fortpflanzung von Natur aus nicht möglich ist, und für viele andere; beispielsweise reiche Frauen, die ihren Körper nicht durch eine Mutterschaft verunstalten wollen.

Frauen und ihre Fortpflanzungsfähigkeit als „marktbestimmte“ Dienstleistung zu betrachten, kommt der Billigung von Prostitution gleich und ist völliger Irrsinn!

Glücklicherweise haben feministische Organisationen bereits begonnen, gegen die Entscheidung des Gerichtshofs vorzugehen. Bisher fand ihre Stimme jedoch nur wenig Gehör. Warum? Weil der ideologische Radikalismus die so genannte „Leihmutterschaft“ als weiteres Element der LGBT-Agenda vorschreibt.

Seltsamerweise wurde diese Initiative von der Partei Morena (Movimiento Regeneración Nacional) vorangetrieben, von der man dachte, sie wolle an die Regierung kommen, um sich für die Bedürftigsten des Landes einzusetzen. Satt dessen erlaubt sie den am meisten benachteiligten Frauen, ihre Gebärmütter zu vermieten, sprich ihre Fähigkeit zu Schwangerschaft und Mutterschaft zu verkaufen….

Vielleicht ist das auch der Grund, warum die radikale Partei unbedingt will, dass die Amtszeit des Vorsitzenden des Gerichtshofes außerordentlich verlängert wird: Dadurch hätten sie die Garantie, dass ihre radikalen ideologischen Projekte auf den juristischen Rückhalt des Gerichtshofs zählen können.

Aus diesem Grund und weil die Verlängerung der Amtszeit ein Verstoß gegen die Verfassung Mexikos darstellt, hat CitizenGO eine Kampagne gestartet. Sie wendet sich an die Richter des Gerichtshofs und fordert sie auf, die Unabhängigkeit des Gerichts zu wahren.

Auf dem Spiel stehen die Mächteverteilung, die Unabhängigkeit der Justiz und weitreichende moralische Fragen wie Abtreibung, gleichgeschlechtliche Ehe, Geschlechtsumwandlung und Leihmutterschaft, die aus mexikanischen Frauen „Zuchttiere“ für Ausländer macht.

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