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Leopoldina veröffentlicht Empfehlungen für Neuregelung der Suizidbeihilfe

Die Entscheidung für den Suizid, „ggf. auch angesichts einer letztlich nicht nachvollziehbaren Motivation und der Irreversibilität der Entscheidung“, soll zugelassen werden.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
3 August, 2021
in Breaking News, Leben, Vordergrund
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Kultur des Todes geht weiter: Neues Sterbehilfegesetz geplant
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Wissenschaftler der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem sie Empfehlungen für die gesetzliche Neuregelung zum assistierten Suizid vorlegen.

Die Ethiker, Ärzte und Juristen sprechen sich für ein „ausbalanciertes System“ aus, was die „Achtung der Autonomie des Einzelnen“ beachtet, als auch „das Wissen darum, dass der Entschluss zum Suizid in vielen Fällen abhängig von einer Fülle unterschiedlicher, vielleicht noch veränderbarer Faktoren ist und immer auch Ausdruck einer durch Leid und Erkrankung beeinträchtigten Wahrnehmung sein kann.“

Grundsätzlich werde die Entscheidung von Volljährigen als Ausdruck eines autonom gebildeten Suizidwillens anerkannt. Bei „besonderen medizinischen Ausnahmefällen“ oder „bei gravierendem Leidensdruck“ sei auch die Entscheidung jüngerer Personen anzuerkennen. Vor dem assistierten Suizid müsse sichergestellt werden, dass nicht psychische oder andere medizinische Gründe die autonome Entscheidung infrage stellen. Die Entscheidung für den Suizid, „ggf. auch angesichts einer letztlich nicht nachvollziehbaren Motivation und der Irreversibilität der Entscheidung“, soll zugelassen werden.

Medizinisches Personal soll nicht zur Suizid-Assistenz verpflichtet werden können, Werbung für die Suizidassistenz sei zu verbieten. Alle assistierten Suizide müssten dokumentiert und in einem Register erfasst werden. Die Suizidassistenz solle durch eine unabhängige Kommission jährlich überprüft werden. Suizidprävention und Palliativversorgung sollen zeitgleich ausgebaut werden.

Die gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben hatten. Andreas Voßkuhle, der das Urteil als damaliger Präsident des Bundesverfassungsgericht mit gefällt hatte, ist einer der Autoren des jetzt veröffentlichten Diskussionspapiers.

Studienzahlen aus den deutschen Nachbarländern Belgien und den Niederlanden, in denen ärztliche Sterbehilfe bereits seit längerer Zeit erlaubt ist, belegen einen massiven Anstieg der Sterbehilfefälle seit ihrer Legalisierung. Ethiker warnen, ob Altwerden so nicht zur Krankheit und Tötung zur Therapie werde, IFamNews hatte berichtet.

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Tags: Assistierter SuizidEuthanasieLeopoldina
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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